Urteil des Bundesverfassungsgerichts ZDK fordert Abschaffung des „Soli“

Von Niklas Luhmann 1 min Lesedauer

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Auch wenn das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag als verfassungsgemäß erklärt, hält der ZDK eine Abschaffung für überfällig. Die Belastung für die Kfz-Betriebe sei zu hoch. Deshalb müsse die künftige Regierung den „Soli“ abschaffen.

Die Abgaben für die Unternehmen durch den Solidaritätszuschlag sind zu hoch. Deshalb fordert der ZDK die künftige Bundesregierung auf, sie abzuschaffen.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die Abgaben für die Unternehmen durch den Solidaritätszuschlag sind zu hoch. Deshalb fordert der ZDK die künftige Bundesregierung auf, sie abzuschaffen.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Mit Bedauern reagiert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Solidaritätszuschlag für „verfassungsgemäß“ zu erklären. Nach diesem Entscheid ist die Dringlichkeit einer Senkung der zusätzlichen Steuerbelastung für Unternehmen umso größer und sollte noch in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden, kommentiert der ZDK.

„Die großen Weichenstellungen in der Wirtschaftspolitik erfolgen nicht durch Gerichte, sondern müssen von der Politik entschieden werden. Der Ball liegt jetzt klar im Spielfeld der neuen Bundesregierung“, erklärt ZDK-Präsident Arne Joswig. „Umso drängender ist es jetzt, dass die angehenden Koalitionäre eine umfassende steuerliche Entlastung möglich machen. Die Steuerlast der mittelständischen Betriebe könnte auf einen Schlag um 5,5 Prozent reduziert werden, wenn der Solidaritätszuschlag zumindest für diese gestrichen würde.“

Joswig: „Die Soli-Mauer ist unverzüglich einzureißen“

Die künftige Regierungskoalition sollte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun keine Zeit verlieren, eine steuerliche Entlastung für Unternehmen voranzutreiben. Der im Sondierungsergebnis der Koalitionäre anvisierte Einstieg in eine Unternehmenssteuerreform sollte nicht erst wie nach Plänen der SPD durch eine einprozentige Senkung der Körperschaftssteuer ab dem Jahr 2029 erfolgen, sondern ist unverzüglich anzugehen, so der ZDK. „Die Soli-Mauer ist unverzüglich einzureißen“, so der ZDK-Präsident.

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