ZDK fordert Änderung beim Umweltbonus

Von Christoph Seyerlein

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Die hohen Subventionen für neue Elektroautos, die ab dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden und werden, sorgt im Handel für Probleme im Geschäft mit bereits davor registrierten E-Autos. Das Kfz-Gewerbe drängt deshalb auf eine Änderung der Förderrichtlinie.

Bereits zugelassene E-Autos werden durch den erhöhten Umweltbonus „schlagartig abgewertet“, klagt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.(Bild:  Zietz)
Bereits zugelassene E-Autos werden durch den erhöhten Umweltbonus „schlagartig abgewertet“, klagt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.
(Bild: Zietz)

Der erhöhte Umweltbonus ist für den Automobilhandel kein reiner Segen. Wie der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) am Donnerstag mitteilte, entstehen durch die aktuelle Förderrichtlinie für E-Autos durchaus Probleme. Und zwar „bei der Vermarktung von bereits zugelassenen E-Fahrzeugen, weil sie durch die Innovationsprämie schlagartig abgewertet werden“, wie ZDK-Präsident Jürgen Karpinski anmerkte.

Der Verband drängt deshalb in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf eine Änderung der Richtlinie. Demnach sollte auch für Neufahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 und bis zum 3. Juni 2020 auf ein Autohaus zugelassen worden sind, nachträglich die erhöhte Innovationsprämie beantragt werden können. Das betroffene Volumen beziffert der ZDK nach einer ersten eigenen Erhebung auf mindestens 15.000 Fahrzeuge im unverkauften Handelsbestand.

Die Antragsstellung sollte auch dann möglich sein, wenn der im genannten Zeitraum geltende Umweltbonus bereits beantragt wurde oder das Fahrzeug als junges Gebrauchtfahrzeug weiterverkauft werden soll, so die ZDK-Vorstellung.

Mindestnachlass sorgt ebenfalls für Kritik

Ein weiterer Kritikpunkt ist der in der Förderrichtlinie festgelegte Mindestnachlass von 20 Prozent zuzüglich des Herstelleranteils bei der Förderung eines jungen Gebrauchtfahrzeugs. „Dieser vorgeschriebene Mindestnachlass ist ein massiver Eingriff in die Preishoheit der Autohäuser“, so Karpinski.

Der Mindestnachlass zuzüglich des Herstelleranteils, der bei einigen Marken vollständig auf den Handel abgewälzt werde, übersteige im Falle eines jungen Vorführwagens deutlich die branchenübliche Gesamtmarge. „Der Handel kann derartige Geschäfte nur mit einem erheblichen Verlust abschließen. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass das nicht akzeptabel sein kann“, erklärte der ZDK-Präsident.

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