Vertrieb ZDK fordert klare Spielregeln für das Agenturmodell im Fahrzeughandel

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Kein Mischsystem mehr im Vertriebssystem im Autohandel: Der ZDK fordert klare Spielregeln für das Agenturmodell und stellt Forderungen an die Autohersteller.

Klare Regelungen für die Markenhändler fordert der ZDK. Mischsysteme sollte es beim Agenturmodell nicht geben.(Bild:  ProMotor)
Klare Regelungen für die Markenhändler fordert der ZDK. Mischsysteme sollte es beim Agenturmodell nicht geben.
(Bild: ProMotor)

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat bei der Herbsttagung seiner Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen am 10. Oktober 2024 in Berlin deutliche Anforderungen an die Fahrzeughersteller hinsichtlich des Agenturmodells im Fahrzeughandel formuliert.

Die ZDK-Vertreter fordern klare rechtliche Rahmenbedingungen, die entweder ein klassisches Händlervertragssystem oder ein echtes Agenturmodell vorsehen. Mischmodelle sollen ausgeschlossen werden, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Ein zentrales Anliegen ist die Übernahme der markt- und markenspezifischen Kosten durch den Systemgeber im Rahmen des Agenturmodells. Diese Kosten dürfen nicht aus den Provisionen der Händler abgezogen werden; stattdessen benötigen sie einen separaten, kostendeckenden Zahlungsanspruch.

Darüber hinaus betont der ZDK die Notwendigkeit, Verantwortlichkeiten und Vergütungsbestandteile klar im Agenturvertrag zu regeln. Christian Hegel, Geschäftsführer beim ZDK, erklärte, dass einige Hersteller zwar vom Agenturmodell Abstand genommen hätten, jedoch mittelfristig mit einer Wiederaufnahme solcher Ansätze zu rechnen sei.

Die Forderungen stützen sich auf einen Bericht der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko), die in ihrem jüngsten Bericht zu Agenturverträgen wesentliche Prinzipien aufgezeigt hat.

Konkret fordert der ZDK:

  • 1. Vertriebssysteme müssen klaren rechtlichen Regelungen unterliegen – so darf es entweder ausschließlich das Händlervertragssystem oder die echte Agentur geben.
  • 2. Die echte Agentur verlangt eine Übernahme der markt- und markenspezifischen Kosten durch den Systemgeber. Diese Kostenübernahme darf dabei nicht aus dem Provisionsanspruch des Agenten erfolgen, sondern es muss einen eigenständigen und kostendeckenden Zahlungsanspruch geben.
  • 3. In einem echten Agenturmodell sind Verantwortlichkeiten ebenso wie die Vergütungsbestandteile eindeutig und abschließend im Agenturvertrag zu regeln.

Der ZDK plant, seine Anforderungen auch an die Europäische Kommission zu richten, um Anpassungen der Leitlinien zur Vertikal-GVO zu erreichen.

Insgesamt zielt der ZDK darauf ab, eine transparente und faire Zusammenarbeit zwischen Händlern und Herstellern zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilbranche zu stärken.

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