Die EU darf bei ihren geplanten Regulierungen nicht in bewährte Strukturen und Abläufe des Kfz-Gewerbes eingreifen, warnt der ZDK. Der Verband wehrt sich gegen Brüsseler Vorhaben unter anderem zum Energielabel, der Altfahrzeugverordnung und dem Recht auf Reparatur.
Fahrzeugreparaturen in Kfz-Betrieben dienen der Nachhaltigkeit und sind ein wichtiges Geschäftsfeld der Branche. Hierzu bedarf es keiner EU-Regulierung, so der ZDK.
(Bild: ProMotor)
Nachhaltige Mobilität entsteht nicht allein im Verkaufsraum, sondern im Fahrzeugbestand – also dort, wo Fahrzeuge über viele Jahre gewartet, repariert und instandgehalten werden. Mit dieser Botschaft bringt sich der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) zu den aktuellen EU-Regulierungsvorhaben in Position.
Zu den vier Themen – dem Pkw-Energielabel, dem „End of Cybersecurity-Support“, dem Recht auf Reparatur und der EU-Altfahrzeugverordnung – fordert der Verband praxistaugliche und nachhaltige Rahmenbedingungen für die Betriebe.
„Diese Themen sind richtungsweisend für eine nachhaltige Mobilität“, betont ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. „Doch sie entscheiden sich nicht auf dem Papier, sondern im Alltag unserer Kfz-Betriebe. Es sind die Werkstätten und Autohäuser, die Fahrzeuge über Jahre fachgerecht betreuen, reparieren und warten – genau dort wird Mobilität nachhaltig gestaltet.“
Verantwortung für den wachsenden Fahrzeugbestand
Egal ob es um Transparenz, digitale Sicherheit, Kreislaufwirtschaft oder Gewährleistungsrecht geht – die Frage bleibt dieselbe: Wer trägt Verantwortung für die immer älter werdenden Fahrzeuge? Pkw bleiben heute länger im Bestand, wechseln häufiger den Besitzer und benötigen über viele Jahre qualifizierte technische Betreuung. „Je älter die Fahrzeuge werden, desto wichtiger ist die Rolle der Betriebe, die sie betreuen“, erklärt Peckruhn. „Nur durch fachgerechte Wartung, Reparatur und technische Begleitung bleiben Autos sicher, zuverlässig und umweltfreundlich.“
Energielabel: Transparenz mit Augenmaß
Das Energielabel soll Verbraucherinformationen verbessern, stößt im Gebrauchtwagenhandel aber an Grenzen. Typgenehmigungswerte aus der Neuwagenphase entsprechen nach Jahren intensiver Nutzung oder Umbauten oft nicht mehr dem tatsächlichen Zustand. „Transparenz darf nicht zur juristischen Falle für den Handel werden“, mahnt Peckruhn. Kennzeichnungsvorgaben müssten informativ, praktikabel und rechtssicher sein – Vertrauen entstehe nur durch realistische Regeln.
Cybersicherheit: Verantwortung bleibt beim Hersteller
Mit Blick auf den Begriff „End of Cybersecurity-Support“ warnt der ZDK vor Risiken, falls Hersteller ihre Verantwortung für Software-Updates zu früh abgeben. „Cybersicherheit ist ein zentraler Teil der Verkehrssicherheit. Sie kennt kein Ablaufdatum“, betont Peckruhn. Die Verantwortung müsse bei den Herstellern bleiben, nicht bei Handel oder Werkstätten. Gleichzeitig brauche das Kfz-Gewerbe Zugang zum Fahrzeugsystem, zu relevanten Informationen und zu klaren Angaben über Supportdauer und Risiken während des gesamten Fahrzeuglebenszyklus.
Altfahrzeugverordnung: Expertise der Betriebe nutzen
Auch die geplante EU-Altfahrzeugverordnung bewertet der ZDK kritisch. Ziel sei zwar eine stärkere Kreislaufwirtschaft, entscheidend sei jedoch die Abgrenzung zwischen Altfahrzeug und reparaturfähigem Gebrauchtwagen. „Fahrzeuge dürfen nicht vorschnell als Verschrottungsobjekt eingestuft werden“, warnt Peckruhn. Betriebe verfügten über die notwendige Fachkompetenz, um zu entscheiden, ob ein Fahrzeug weiterbetrieben, instandgesetzt oder verwertet werden sollte. Das bewährte System der Anerkennung qualifizierter Kfz-Betriebe müsse auch künftig bestehen bleiben.
Recht auf Reparatur: Bewährte Praxis nicht gefährden
Das Recht auf Reparatur ist seit jeher gelebte Praxis im Kfz-Gewerbe: „Unsere Kfz-Betriebe sorgen täglich dafür, dass Fahrzeuge fachgerecht instand gesetzt und zuverlässig und sicher auf unseren Straßen unterwegs sind“, so Peckruhn. Änderungen im Gewährleistungsrecht dürften jedoch nicht dazu führen, dass Fahrzeuge vorzeitig aus dem Markt gedrängt werden. Die Haftung müsse sich am konkreten Mangel orientieren – nicht am gesamten Fahrzeug.
Verband ruft zur politischen Beteiligung auf
Der ZDK ruft seine Mitgliedsbetriebe auf, sich wegen der Regulierungsvorhaben aktiv in den politischen Prozess einzubringen und ihre Abgeordneten direkt anzuschreiben. Vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 22. März sendet der Verband damit ein klares Signal: Das mittelständische Kfz-Gewerbe erwartet, dass seine Anliegen in der Regulierungspolitik ernst genommen werden.
„Es ist richtig, Reparatur zu stärken, Kreisläufe zu schließen und Transparenz zu schaffen“, resümiert Peckruhn. „Damit die Ziele dieser Regulierungsvorhaben Wirkung entfalten, müssen Fahrzeuge langfristig zuverlässig betreut werden – nur so wird aus Politiktheorie echte nachhaltige Mobilität in der Praxis.“
Stand: 08.12.2025
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