EU-Recht auf Reparatur ZDK fürchtet Kollaps für den Gebrauchtwagenhandel

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

Deutschland muss EU-Vorgaben umsetzen, das trifft bei der Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ nun auch den Autohandel. Gegen den Gesetzesentwurf bringen sich der ZDK und der BfVK in Stellung.

Autos zu reparieren, ist aus Sicht des Kfz-Gewerbes ein wichtiges Kerngeschäft und sollte daher nicht in das nationale Recht auf Reparatur einbezogen werden. Die Folgen wären für den Gebrauchtwagenhandel fatal, kritisiert der ZDK.(Bild:  ProMotor)
Autos zu reparieren, ist aus Sicht des Kfz-Gewerbes ein wichtiges Kerngeschäft und sollte daher nicht in das nationale Recht auf Reparatur einbezogen werden. Die Folgen wären für den Gebrauchtwagenhandel fatal, kritisiert der ZDK.
(Bild: ProMotor)

Produkte müssen im Sinne der Nachhaltigkeit reparierbar sein. Was vor allem Elektrogeräte meint, betrifft nun doch auch den Autohandel. Schon seit 2024 kämpft das Kfz-Gewerbe gegen die Ausweitung der EU-Richtlinie auf Pkw. Jetzt liegt der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) schlägt Alarm und sieht den Gebrauchtwagenhandel in Gefahr.

Seit Jahren drängt die EU auf mehr Nachhaltigkeit: Die EU-Richtlinie 2024/1799 „Recht auf Reparatur“ von Waren gilt seit Ende Juli 2024 und verpflichtet Staaten bis Juli 2026 zur nationalen Umsetzung – mit Fokus auf Reparaturpflichten für Hersteller von Haushaltsgeräten und Elektronik.