ZDK: "Garantie-Urteil" des BGH betrifft auch Neuwagen

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Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Garantieansprüchen beim Gebrauchtwagenkauf gilt nach Einschätzung des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes auch für die Neuwagengarantie.

Das am 17. Oktober verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs zu Garantieansprüchen beim Gebrauchtwagenkauf ist nach Auffassung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auch auf Neuwagengarantien anzuwenden.

"Vorbehaltlich der Kenntnis der ausführlichen Urteilsbegründung ist davon auszugehen, dass die Konsequenzen der Entscheidung grundsätzlich nicht nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so genannter Gebrauchtwagengarantien betreffen, sondern auch die der Herstellergarantie für Neufahrzeuge", erklärte der Verband in einem am Mittwoch veröffentlichten Rundschreiben. Zugleich forderte der ZDK alle Garantiegeber dazu auf, ihre Garantiebedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.