ZDK: Kaufverträge anpassen

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Im nächsten Jahr wird die Mehrwertsteuer aller Voraussicht nach um drei Prozent auf 19 Prozent ansteigen. Was bedeutet das für Autokäufe, die um das Umstellungsdatum herum abgeschlossen werden

Im Zuge der geplanten Mehrwertsteuererhöhung zum 1.1.2007 sollten die Autohäuser ihre Kaufverträge überprüfen. Darauf hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) am Donnerstag in Bonn hingewiesen. Im Geschäft mit gewerblichen Kunden ohne Vorsteuerabzugs-Berechtigung solle eine Preisänderungsklausel eingesetzt werden. Bei Verkäufen an Privatkunden sei dies lediglich in begrenztem Umfang zulässig.

Bei der entscheidenden Frage, welcher Umsatzsteuersatz anzuwenden sei, komme es immer auf den Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeuges und beispielsweise nicht auf den Termin der Bezahlung oder Überweisung des Kaufpreises an. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Auslieferung des Fahrzeugs weniger als vier Monate, könne keine sogenannte Preisgleitklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart werden. In diesen Fällen empfiehlt der ZDK den Kfz-Betrieben, eine Vereinbarung in den Kaufvertrag aufzunehmen, die sich aber nicht als AGB darstellen dürfe. Vielmehr müsse dies eine ausdrückliche Individualvereinbarung mit dem Kunden sein.

Dies sei schon deshalb wichtig, da der Händler über den genauen Lieferzeitpunkt nicht immer rechtzeitig informiert sei.