Geldwäschegesetz ZDK kritisiert bürokratischen Aufwand durch Registrierung

Von Nick Luhmann 2 min Lesedauer

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Im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) muss sich ein Großteil der Kfz-Betriebe bis zum Jahreswechsel in einem elektronischen Meldeportal registrieren, sonst droht ein Bußgeld. Der ZDK zeigt sich über den Zusatzaufwand verärgert und fordert einen Bürokratie-Abbau.

Die Mehrheit der 36.500 Autohäuser und Kfz-Betriebe in Deutschland muss sich bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die Mehrheit der 36.500 Autohäuser und Kfz-Betriebe in Deutschland muss sich bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Darauf macht der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in einer Pressemitteilung aufmerksam.

Die Pflicht bestehe unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung und treffe die große Mehrheit der 36.500 Händler und Werkstätten in Deutschland. Wer sich nicht registriert, dem drohe künftig ein Bußgeld.

ZDK-Präsident Arne Joswig zeigt sich verärgert: „Diese neue Form der Belastung reiht sich ein in eine ganze Phalanx von Bürokratiemonstern, die neu geschaffen oder gemästet werden und den so wichtigen Wirtschaftsmotor Mittelstand zum Stottern bringen.“ Dazu zählt er unter anderem die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die bis Juli 2024 vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden muss, das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das Hinweisgeberschutzgesetz sowie die Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten.

Auf der Kabinettsklausur in Meseberg hatte das Bundeskabinett Ende August die Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen, das einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden leisten soll. Vieles gehe aber nicht weit genug, kritisiert Joswig: „So müssen die neuen Regeln zur Beschleunigung von Genehmigungen bei Infrastrukturprojekten erst noch beweisen, dass sie wirklich zu einer Beschleunigung führen.“

Parallel dazu habe es seit Beginn dieser Legislaturperiode im Umweltrecht und im Arbeitsschutz auf Bundes- und Landesebene insgesamt 1.200 neue Normen und 360 Änderungen an bestehenden Normen gegeben. „Der Bürokratie-Hydra werden zwar immer mal wieder ein paar Köpfe abgeschlagen, doch es wachsen ihr gleichzeitig viele neue nach“, beklagt der ZDK-Präsident. „Wer den unverzichtbaren Wirtschaftsmotor Mittelstand am Laufen halten will, sollte das Know-how der Wirtschaft nutzen, bürokratische Hürden massiv abzubauen und nicht immer wieder neue zu erfinden.“ Entbürokratisierung müsse vor allem bei neuen Gesetzen und Verordnungen ansetzen.

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