Änderung der Verbandsstruktur ZDK und ZVK trennen wegen AÜK ihre Geschäftsstelle

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

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Der ZDK und ZVK sollen künftig wieder geschäftlich eigene Wege gehen. Denn einen Zugriff auf die AÜK durch einen gemeinsamen Hauptgeschäftsführer darf es künftig nicht mehr geben, sagt der ZVK-Vorstand. Einen Austritt aus dem ZDK soll dies jedoch nicht bedeuten.

Bundesinnnungsmeister und ZVK-Vorsitzender Detlef Peter Grün (r.) und Jeffrey Kilian als stellvertretender ZVK-Vorsitzender befürworten geschäftlich getrennte Wege des ZDK und ZVK.(Bild:  Meike Böschemeyer)
Bundesinnnungsmeister und ZVK-Vorsitzender Detlef Peter Grün (r.) und Jeffrey Kilian als stellvertretender ZVK-Vorsitzender befürworten geschäftlich getrennte Wege des ZDK und ZVK.
(Bild: Meike Böschemeyer)

Der Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK) hat am Dienstag, 9. Oktober, in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Berlin, die Trennung der Geschäftsstelle vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) beschlossen.

Anlass dazu gibt die vom Bundesinnungsverband (BIV) 2021 genehmigte und von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) durchgeführte Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK). Wiederholt hatte die Akkreditierungsstelle in den vergangenen drei Jahren Abweichungen festgestellt. Letztere bezogen sich insbesondere auf die geschäftliche Verflechtung von ZDK und ZVK und der Forderung nach einen eigenen AÜK-Geschäftsstelle, erläutert Bundesinnungsmeister und ZVK-Vorsitzender Detlef Peter Grün.