Verbrauchskennzeichnung
Abmahner haben Plug-ins im Visier
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Plug-in-Hybride gelten nicht als reine E-Autos: Wenn Autohändler sie auf Autobörsen anbieten, sollten sie dringend darauf achten, dass diese korrekt kategorisiert sind. Ansonsten riskieren sie eine Abmahnung.
Die Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) warnt vor Abmahnaktivitäten der DUH, die auf Autobörsen angebotene Plug-in-Hybride ins Visier genommen hat. Getroffen hat es Händler, die die Verbräuche ihrer angebotenen Fahrzeuge nicht korrekt angegeben haben.
Die Verbrauchsangaben müssen entsprechend den Vorgaben der novellierten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-En-VKV) korrekt angegeben werden. Wenn Händler sie auf den Onlineplattformen der zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge nicht korrekt angeben, müssen sie mit Abmahnungen einschlägiger Vereine rechnen.
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