Verbrauchskennzeichnung Abmahner haben Plug-ins im Visier

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Plug-in-Hybride gelten nicht als reine E-Autos: Wenn Autohändler sie auf Autobörsen anbieten, sollten sie dringend darauf achten, dass diese korrekt kategorisiert sind. Ansonsten riskieren sie eine Abmahnung.

Plug-in-Hybride haben auf Autobörsen eine eigene Kategorie. Wenn Autohändler fälschlicherweise Strom als Hauptantriebsquelle angeben, riskieren sie abgemahnt zu werden. Die ZLW rät Händlern daher, die eingestellten Anzeigen sehr genau zu überprüfen.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Plug-in-Hybride haben auf Autobörsen eine eigene Kategorie. Wenn Autohändler fälschlicherweise Strom als Hauptantriebsquelle angeben, riskieren sie abgemahnt zu werden. Die ZLW rät Händlern daher, die eingestellten Anzeigen sehr genau zu überprüfen.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Die Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) warnt vor Abmahnaktivitäten der DUH, die auf Autobörsen angebotene Plug-in-Hybride ins Visier genommen hat. Getroffen hat es Händler, die die Verbräuche ihrer angebotenen Fahrzeuge nicht korrekt angegeben haben.

Die Verbrauchsangaben müssen entsprechend den Vorgaben der novellierten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-En-VKV) korrekt angegeben werden. Wenn Händler sie auf den Onlineplattformen der zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge nicht korrekt angeben, müssen sie mit Abmahnungen einschlägiger Vereine rechnen.