Abrechnung: Prüfberichte sind irrelevant

Redakteur: Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz

Immer wieder monieren Prüfberichte Abweichungen von Herstellervorgaben. Weder der Geschädigte noch die Werkstatt müssen daraus resultierende Kürzungen hinnehmen – ausschlaggebend sind das Gutachten und die Rechnung.

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(Foto: Wenz)

Theoretisch ist alles ganz einfach: Da kommt ein durch einen Unfall beschädigtes Fahrzeug in die Werkstatt, der Sachverständige kalkuliert den Schaden nach den Datensystemen von Audatex und/oder DAT, die Werkstatt repariert, und die Versicherung oder der Autofahrer bezahlt den Schaden, und zwar genau den Betrag, den die Reparaturkostenrechnung ausweist. Doch diese vereinfachte und heile Welt gibt es nur in der Theorie.

In der Praxis sieht sich der Karosserie- und Lackbetrieb fast täglich mit fehlenden oder falschen Herstellervorgaben konfrontiert. In der Regel behelfen sich Sachverständige bei der Kalkulation und Betriebe bei der Rechnungserstellung dann mit den sogenannten Sternchenpositionen. Diese kommen dann zum Tragen, wenn die Kalkulationssysteme und damit die Herstellervorgaben bestimmte Arbeiten nicht beinhalten.