ADAC sieht Rechtsverstoß in Überführungskosten

Redakteur: Andreas Grimm, Andreas Grimm

Mit dem Neuwagenkauf sind in der Regel hohe Transportkosten für das Neufahrzeug verbunden. Die bisher übliche Praxis verstößt nach Ansicht von Juristen des Automobilclubs aber gegen geltendes Recht.

Der ADAC macht gegen die Überführungskosten bei einem Neuwagenkauf mobil. Nach Ansicht des Autofahrerclubs widersprechen derartige Nebenkosten für den Transport zum Händler oder für die Übergabeinspektion der Rechtslage. Den Juristen des Clubs zufolge ergebe sich aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und aus der Preisvergabeordnung, dass alle anfallenden Kosten in den Endpreis eingerechnet sein müssen.

Als krasses Beispiel führt eine ADAC-Untersuchung etwa auf, dass einerseits die Überführung eines Neuwagens von Sindelfingen ins 800 Kilometer entfernte Kiel 560 Euro kostet. In einem anderen Fall würden aber für die 20 Kilometer von Sindelfingen nach Stuttgart ganze 650 Euro beim Händler fällig. Der ADAC empfiehlt nun den Neuwagenkäufern, über die anfallenden Überführungskosten vor der Unterschrift des Kaufvertrages zu verhandeln, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.

Generell müssten die Kunden bei einer Neuwagenbestellung mit hohen Überführungskosten rechnen, heißt es in einer Mitteilung des Clubs. Für einen Opel Insignia müssten beispielsweise knapp 600 Euro eingerechnet werden, für einen BMW 118d sowie einen A3 können es bereits knapp 900 Euro sein. Und für einen Porsche 911 Turbo sind oft über 1000 Euro fällig.

Selbst wenn Käufer ihr Auto direkt beim Hersteller abholen, werden empfindliche Zusatzkosten fällig. Bei VW liegen die Kosten zwischen 100 und 400 Euro, bei BMW sind es rund 515 Euro, bei Porsche sogar zwischen 400 bis 800 Euro. Nur bei Mercedes sei die Werksabholung kostenlos, hat die ADAC-Untersuchung ergeben. Bei Ford und Opel gebe es diese Option gar nicht.

(ID:366941)