Interview
Agenturmodell als Lösung
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Die Änderungen im Gewährleistungsrecht (Sachmangelhaftung) treffen insbesondere das Geschäft der Händler mit den Privatkunden. Der ZDK-Geschäftsführer der Rechtsabteilung Ulrich Dilchert erläutert, was auf die Autobranche zukommt.
Redaktion: Werten Sie die nun erfolgten Änderungen im Gewährleistungsrecht für den Autohandel als so dramatisch, wie Sie befürchtet haben?
Ulrich Dilchert: Wir werden unterschiedliche Sachmangelhaftungsregelungen finden, je nachdem ob es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher oder einen Unternehmer handelt. Wiederum andere Regeln greifen, wenn bei einem Verbraucher Vertragsgegenstand auch digitale Elemente sind. Einschneidend ist sicherlich die umfassende Reform des herkömmlichen Sachmangelhaftungsrechts, insbesondere zugunsten von Verbrauchern.
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