AIL Leasing: Spaß und Geschäft vereint

Autor / Redakteur: Das Gespräch führte Joachim v. Maltzan / Joachim von Maltzan

Das Leasing von Oldtimern ist für die Nutzer eine interessante Finanzierungsform. Der Geschäftsführer von AIL Leasing, Rüdiger Leyens, erläutert, warum es sich steuerlich lohnt, ein Klassikfahrzeug auf diesem Weg zu erwerben.

Rüdiger Leyens ist seit Jahren als Spezialist für das Oldtimerleasing tätig (www.classic-leasing.de).
Rüdiger Leyens ist seit Jahren als Spezialist für das Oldtimerleasing tätig (www.classic-leasing.de).
(Bild: AIL 2011)

Redaktion: Was ist das Besondere am Oldtimerleasing?

Rüdiger Leyens: Das Besondere daran ist, dass nur einige wenige Leasinggeber dieses Produkt anbieten können, weil sie neben einem seriösen finanziellen Background im Leasinggeschäft vor allem fundierte Kenntnisse über den Oldtimermarkt haben müssen. Ansonsten handelt es sich, vor allem aus steuerlicher Sicht, beim Oldtimerleasing um das konservative Leasing eines Fahrzeugs mit fest definiertem Restwert – also um ein millionenfach bewährtes Finanzierungsprodukt.

Weshalb sollte ein Kunde, der einen Oldtimer erwerben will, einen Leasingvertrag unterschreiben? Welche Vorteile bietet ihm diese Finanzierungsform?

Wir sprechen hier vom gewerblichen Kunden. Also von jedem, der ein Gewerbe betreibt oder als Freiberufler tätig ist und ein Firmenfahrzeug steuerlich geltend machen kann. Für den hat es eine finanziell verheerende Konsequenz, einen Oldtimer durch Kauf oder Kreditfinanzierung ins Betriebsvermögen zu nehmen. Zwar schreibt er das Fahrzeug dabei zunächst über die Jahre bis auf einen Euro ab, aber wenn er es dann aus dem Betrieb entnimmt, muss er für steuerliche Zwecke zwingend den Zeitwert ansetzen. Da sich dieser Wert bei einem Klassikfahrzeug aber oft nicht wesentlich verringert, entsteht ein außerordentlicher Gewinn, den der Unternehmer voll versteuern muss. Ein Leasingvertrag hat für ihn den entscheidenden Vorteil, dass er das Fahrzeug nur geleast, d. h. gemietet hat. Er muss es also nicht im Betriebsvermögen aktivieren und abschreiben. Anstelle der Abschreibung macht er die Leasingraten steuerlich geltend und die sind dazu noch individuell steuerbar.