Alhambra-Urteil erhitzt die Gemüter

Autor Christoph Baeuchle, Christoph Seyerlein

Ein Abgas-Affäre-Urteil des Landgerichts Regensburg gegen einen Seat-Händler wird in der Branche heiß diskutiert. Dabei kristallisieren sich zwei Lager heraus, die grundlegend verschiedene Ansichten vertreten. Auch der Volkswagen-Konzern äußert sich auf Anfrage von »kfz-betrieb«.

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(Bild: Seat)

Das jüngste Urteil in der Abgas-Affäre schlägt in der Branche hohe Wellen. Wie »kfz-betrieb« bereits am gestrigen Mittwoch berichtet hatte, verurteilte das Landgericht Regensburg einen Seat-Händler dazu, einem Kunden einen betroffenen Seat Alhambra durch ein fabrikneues Modell zu ersetzen, ohne vom Käufer einen finanziellen Ausgleich für die Nutzung des alten Fahrzeugs seit März 2015 zu erhalten (Az.: 7 O 967/16).

Der Volkswagen-Konzern, der in der Abgas-Affäre bei rechtlichen Fragen für all seine Marken spricht, reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung. „Die Volkswagen AG erachtet dieses Urteil des Landgerichts Regensburg als rechtsfehlerhaft. Das Urteil steht in Widerspruch zu sämtlichen in vergleichbaren Nachlieferungsfällen bislang ergangenen Urteilen“, teilte der Autobauer auf Anfrage mit. So hätten beispielsweise die Landgerichte Bayreuth (Urteil vom 20. Dezember 2016, Az. 21 O 34/16), Münster (Urteil vom 4. Oktober 2016, Az. 02 O 1/16), Hagen (Urteil vom 7. Oktober 2016, Az. 9 O 58/16), Bamberg (Urteil vom 24. Oktober 2016, Az. 2 O 21/16) und auch Dortmund (Urteil vom 31. Oktober 2016, Az. 7 O 349/15) in Parallelverfahren auf Nachlieferung eines Fahrzeugs gerichtete Klagen abgewiesen.

Den Argumenten des Gerichtes, wonach der Kunde auf eine Nachlieferung bestehen könne, da ihm unter anderem ein hoher Wertverlust sowie bei fehlerhafter Nachbesserung sogar die Stilllegung seines Autos drohe, trat der Konzern entgegen: „Der betroffene Seat Alhambra kann wie jedes andere Fahrzeug auch im Straßenverkehr genutzt werden.“ Zudem hätten unabhängige Institute wie Schwacke oder DAT den von der Abgas-Affäre betroffenen Diesel-Modellen stabile Verkaufswerte bescheinigt. „Schließlich weisen wir darauf hin, dass die zur technischen Überarbeitung der betroffenen Fahrzeuge notwendigen Maßnahmen planmäßig und in enger Abstimmung mit den Behörden umgesetzt werden und dies für die Kunden vollständig kostenlos ist“, hieß es vonseiten des Autobauers weiter.

Volkswagen für Berufung optimistisch

Zudem bestätigte der Konzern gegenüber »kfz-betrieb« indirekt, dass der Händler gegen das Urteil in Berufung gehen wird. „Wir gehen davon aus, dass das vorliegende Urteil eine Einzelfallentscheidung bleiben und in der Berufungsinstanz korrigiert werden wird.“

Auch beim Seat-Händlerbeirat erzeugt das Urteil Kopfschütteln. „Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen“, sagte Martin Braunheim, Sprecher des Seat-Händlerverbands, gegenüber »kfz-betrieb«. Er gehe davon aus, dass ein Berufungsgericht dies bestimmt anders sehen werde.

Aus Sicht der Seat-Händler ist es nicht nachvollziehbar, dass die etwa einstündigen Maßnahmen im Rahmen der Rückrufaktion den Kunden nicht zumutbar sind. „Viele andere Rückrufe in der Vergangenheit waren wesentlich aufwändiger.“

Er verwies zudem auf die bereits gemachten Erfahrungen im Rahmen des Diesel-Rückrufes. Mit seinem Betrieb, AS Automobile, habe er bereits zahlreiche Fahrzeuge umgerüstet, Kritik habe es bislang keine gegeben. „Der Erfolg liegt bei 100 Prozent.“ Die gleiche Rückmeldung habe er von anderen Seat-Händlern erhalten.

Rechtsanwalt und Autorecht-Experte Christian Genzow zeigte sich ebenfalls überrascht von der Entscheidung des Gerichts. „Die Frage ist hier, ob eine Nachbesserung unzumutbar ist und ein Anspruch auf Lieferung eines neuen Serienproduktes besteht. Das hat das LG Regensburg nach meiner Auffassung zu Unrecht bejaht“, sagte Genzow auf Anfrage von »kfz-betrieb«.

Es gibt aber auch Juristen, die das Urteil befürworten. So kommentierte beispielsweise der Rechtsanwalt Michael Winter bei „Focus Online“, dass sich mit der Entscheidung eine auch von ihm „seit langem vertretene Rechtsauffassung“ bestätige. Die Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den Kläger vertritt, feierte die Entscheidung in einer Pressemitteilung als „Meilenstein in der Rechtsprechung“ zur Abgas-Affäre. Christian Genzow ist da anderer Ansicht. „Es handelt sich keineswegs um ein 'Sensationsurteil', wie die Klägeranwälte marktschreierisch jubeln.“

Der Anwalt des betroffenen Seat-Händlers war am Donnerstag zu einer Einschätzung nicht zu erreichen.

Bei den Lesern von kfz-betrieb.de ruft das Urteil unterschiedliche Reaktionen hervor. Dabei kristallisieren sich aus den bislang mehr als 45 Kommentaren zwei Lager heraus. Während die eine Fraktion die Entscheidung als längst überfälliges Signal an den Volkswagen-Konzern begrüßt, merkt die andere an, dass mit einer Art „Rachefeldzug“ gegen einen der größten Arbeitgeber Deutschlands niemandem geholfen sei.

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