Definition „scheckheftgepflegt“ Alles tipptopp und immer in der Vertragswerkstatt gewartet

Von RA Joachim Otting 3 min Lesedauer

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In der Gebrauchtwagen-Vermarktung ist der Begriff „scheckheftgepflegt“ ein gewichtiges Verkaufsargument. Mit der Bedeutung des Begriffs hat sich sogar der Bundesgerichtshof beschäftigt.

Der Gebrauchtwagenkäufer geht davon aus, dass scheckheftgepflegte Autos immer in der Vertragswerkstatt gewartet wurden.(Bild:  © dusanpetkovic1 - adobe.stock.com)
Der Gebrauchtwagenkäufer geht davon aus, dass scheckheftgepflegte Autos immer in der Vertragswerkstatt gewartet wurden.
(Bild: © dusanpetkovic1 - adobe.stock.com)

Der Begriff „scheckheftgepflegt“ in der Anzeige macht ein Gebrauchtwagenangebot gleich viel interessanter. Das Fahrzeug verkauft sich nicht nur leichter, sondern oft auch zu einem höheren Preis. Denn der typische Gebrauchtwagenkäufer verbindet damit in der Regel nicht nur, dass die Wartungen erfolgt sind, sondern dass sie zudem in einer Vertragswerkstatt ausgeführt wurden. Bei einem jungen Gebrauchtwagen geht der Käufer zudem davon aus, dass die Herstellergarantie noch nicht abgelaufen ist und ohne Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden kann.

Nicht nur die Käufersicht, sondern auch die der Rechtsprechung beachten

Die Rechtsprechung stützt diese Sicht der Gebrauchtwagenkäufer. So erläutert der BGH im Urteil vom 20.10.2009, Az. VI ZR 53/09, Rz. 15: