Anforderungen an Kfz-Betriebe
Bei der Mitgliederversammlung der Kfz-Innung Flensburg standen aktuelle Entwicklungen wie der Mindestlohn oder Trends beim Arbeitgeberrecht auf der Agenda.

Die Mitglieder der Kfz-Innung Flensburg Stadt und Land haben sich zu ihrer ersten Versammlung im Jahr 2015 getroffen. Zwei Gastredner sprachen zu aktuellen Themen.
Fabian Geyer vom Arbeitgeberverband informierte in seinem Vortrag über Schwerpunkte des Arbeitsrechts. Geschäftsführerin Petra Schenkluhn erörterte die neuen Regeln des Mindestlohngesetzes mit den Anforderungen wie zum Beispiel der Aufzeichnungspflichten. Streitpunkte und kritische Anregungen wurden inhaltlich beleuchtet.
Seit Anfang des Jahres sind Arbeitgeber bestimmter Branchen verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von bestimmten Arbeitnehmern aufzuzeichnen. Dabei kann diese Aufgabe auch den Arbeitnehmern übertragen werden. Eine Aufzeichnungspflicht besteht auch für alle geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber.
Jan Niklas Sontag, Geschäftsführer des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein, ging in seinen Ausführungen unter anderem auf Verbandsleistungen ein, wie den technischen Berater oder Arbeitssicherheitsseminare. Zudem wird ein neuer Werbebaustein entwickelt, und der Verband führt derzeit Händler- und Herstellergespräche auf Verbandsebene.
Obermeister Günther Görrissen informierte über die Aktivitäten des Vorstandes. Die Presse-Aktion „Gut gelaunt in den Sommer“ soll auch 2015 an den Start gehen. Mit den Themen Technik, Unfallschäden und Abwicklung von Versicherungsschäden befasst sich die diesjährige Kfz-Großveranstaltung, die für Ende September geplant ist.
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