Anklage wegen Abwrackprämien-Betrugs
Die Abwrackprämie des Jahres 2009 hat viel Geld in die Kfz-Branche gepumpt – und lockte wohl auch zum Betrug. Nun muss sich ein Ex-Geschäftsführer vor Gericht verantworten.
Ein ehemaliger Geschäftsführer eines Autohauses im Raum Rendsburg muss sich wegen des gewerbsmäßigen Betrugs in 90 Fällen und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in Kiel vor Gericht verantworten. Diese Vorwürfe habe Oberstaatsanwältin Birgit Heß nach Angaben von „Welt Online“ am Dienstag bestätigt.
Nach Auffassung der Anklage habe der Geschäftsführer mit gefälschten Unterlagen die 2009 vorübergehend eingeführte staatliche Abwrackprämie unrechtmäßig erlangt. Zudem soll er die Unterlagen dafür verwendet haben, um von einem deutschen Automobilhersteller Rabatte für bestimmte Neufahrzeuge unberechtigt in Anspruch zu nehmen. Der Gesamtschaden betrage mindestens 290.000 Euro.
In der Region hatte zuletzt die Kath-Gruppe für Schlagzeilen gesorgt, die nach „schwerwiegenden Vertragsverletzungen“ Händler- und Serviceverträge von VW und Audi verloren hatten. Malte Drengenberg, Geschäftsführer der Kath-Gruppe, verdeutlichte auf Anfrage von »kfz-betrieb ONLINE«, dass sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht gegen sein Unternehmen richteten, sondern gegen eine Privatperson. Zu dem Verfahren könne er sich daher nicht weiter äußern.
Mit der Abwrack- oder Umweltprämie von 2.500 Euro stützte der Staat im Jahr 2009 die einbrechende Automobilkonjunktur. Die Aktion löste einen gewaltigen Nachfrageschub bei Neu- und Jahreswagen aus, so dass das Fördervolumen sogar noch einmal aufgestockt wurde. Auch musste das Antragsverfahren geändert werden. Schon kurz nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie machten erste Berichte über Tricksereien die Runde.
Das Strafmaß für gewerbsmäßigen Betrug reicht von sechs Monaten bis zehn Jahre Freiheitsentzug. Der Termin des Prozessbeginns vor dem Kieler Landgericht steht noch nicht fest.
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