Umweltbonus Anträge für junge E-Autos wieder möglich

Von Doris S. Pfaff

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Für junge gebrauchte E-Fahrzeuge können wieder Förderanträge gestellt werden. Das BAFA hat die Probleme bei der Beantragung des Umweltbonus behoben. Das teilte der ZDK mit.

Zeitweise konnten aufgrund eines Systemfehlers beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für junge gebrauchte E-Fahrzeuge keine Förderanträge gestellt werden.(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Zeitweise konnten aufgrund eines Systemfehlers beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für junge gebrauchte E-Fahrzeuge keine Förderanträge gestellt werden.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) in einem Schreiben mitgeteilt, dass es den Systemfehler auf dem Antragsportal behoben habe. Somit könne der Umweltbonus nun wieder uneingeschränkt beantragt werden.

Wie berichtet, hatte der ZDK vor einigen Wochen das BAFA darauf hingewiesen, dass zeitweise keine Förderanträge für junge Elektro-Gebrauchtwagen gestellt werden konnten, deren Erstzulassung länger als zwölf Monate zurückliegt. Das widersprach aber der aktuell geltenden Förderrichtlinie. Grund war ein Systemfehler. Ab sofort können nun die Anträge beim BAFA wieder gestellt werden.

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