Umweltbonus Kfz-Betriebe erhalten Post von der BAFA

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Derzeit wundern sich Kfz-Betriebe über Schreiben mit Anfragen zu dem seit 2023 abgeschafften Umweltbonus. Aus Sorge, Betrügern aufzusitzen, fragten daher viele beim ZDK nach. Der erklärt, was es mit der BAFA-Post auf sich hat.

Per Mail fragt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei Kfz-Betrieben nach, die in der Vergangenheit einen Antrag auf den Umweltbonus gestellt hatten.(Bild:  BAFA)
Per Mail fragt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei Kfz-Betrieben nach, die in der Vergangenheit einen Antrag auf den Umweltbonus gestellt hatten.
(Bild: BAFA)

Ende 2023 wurde der Umweltbonus abgeschafft, Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) konnten seitdem nicht mehr gestellt werden. Dennoch erhalten Kfz-Betriebe aktuell Schreiben von der BAFA, in denen die Behörde Auskünfte zum „wirtschaftlichen Eigentümer“ verlangt.

Weil die Autohäuser und Kfz-Werkstätten seit Monaten Mails von Betrügern erhalten, sind sie angesichts der BAFA-Post skeptisch und fragten deshalb beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) nach.

ZDK: Skepsis ist grundsätzlich berechtigt

Der prüfte die Mails und die Anfragen und gibt Entwarnung: „Tatsächlich steht die Abfrage jedoch im Zusammenhang mit Verpflichtungen, die sich aus der anteiligen Refinanzierung des Umweltbonus aus Mitteln der Europäischen Union ergeben. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2021/241 vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (DARP). Deutschland ist als Mitgliedstaat verpflichtet, bestimmte Transparenz- und Kontrollanforderungen bei der Vergabe von EU-geförderten Zuwendungen umzusetzen – hierzu zählt auch die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten“, teilte der ZDK nun seinen Mitgliedern per Rundschreiben mit.

Darin verweist der ZDK auf eine entsprechende Information der BAFA, die inzwischen auf ihrer Internetseite auf die Unsicherheiten der Antragsteller reagiert hat. Die Sorge der Betriebe, dass es sich um Phishing oder eine gefälschte Nachricht handelt, sei zwar in diesem Fall unbegründet, jedoch angesichts der zunehmenden Zahl an betrügerischen E-Mails nachvollziehbar. Der ZDK rät daher allen Betrieben weiterhin zur erhöhten Vorsicht im Umgang mit sensiblen Daten und unbekannten E-Mails. Bei Zweifeln an der Echtheit einer Nachricht oder bei Unklarheiten im Zusammenhang mit der Abfrage empfiehlt der Verband, sich direkt mit dem BAFA in Verbindung zu setzen, um eine Verifikation vorzunehmen und etwaigen Missbrauch zu verhindern.

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