ATU-Steuererlass stößt sauer auf
Preisaggressive Werbung auf der einen Seite, Steuererlass auf der anderen Seite. Wie passt das zusammen? ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert über den gesetzlichen Rahmen bei der ATU-Sanierung.
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Auf der einen Seite macht ATU aggressive Werbung mit Dumpingpreisangeboten beim Endkunden. Aktuell offeriert das Unternehmen die Reifeneinlagerung für Neukunden zum Nulltarif. Auf der anderen Seite trudelt ATU von einer finanziellen Kalamität in die nächste. Gläubiger lassen Forderungen in Höhe von angeblich 600 Millionen Euro fallen. Und zwei Kommunen wollen auf Gewerbesteuern verzichten. Dennoch könnte ein Sanierungsplan laut Presseberichten jetzt viele Arbeitsplätze kosten.
Redaktion: Herr Dilchert, was verbirgt sich hinter dem Steuerverzicht der Gemeinden Weiden und Werl?
Ulrich Dilchert: Weil die Gläubiger von ATU auf Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe verzichten, entsteht bei dem Unternehmen ein Buchgewinn, der wiederum grundsätzlich der Gewerbesteuer unterliegt. Die beiden Gemeinden verzichten also auf Geld, das eigentlich abgeführt werden müsste. Dieses Verhalten führt zu Unmut in der Branche.
Was genau wird beklagt?
Viele Kfz-Unternehmer nicht nur in den betroffenen Gemeinden nehmen wahr, dass die Politik einen Großen wie ATU mit vielen Standorten und Arbeitsplätzen stützt, während die meist kleinen und mittelständischen Unternehmen im Kfz-Gewerbe bei wirtschaftlichen Problemen sicher keine Chance auf politische Hilfe hätten. Dass in diesem Fall ein besonders preisaggressiver Wettbewerber von einem Steuerverzicht profitiert, während man selbst weiter brav seine Steuerpflicht erfüllt, stößt auch vielen sauer auf.
Was kann der ZDK in diesem Fall tun?
Rein rechtlich gesehen kann sich dies alles im gesetzlichen Rahmen abspielen. Die Kommunen folgen sogar der Intention des Bundesfinanzministers, dass Sanierungsgewinne auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen durch die Kommunen von der Besteuerung ausgenommen werden können.
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