Auch Nebenkosten sind zu erstatten
Bei einem Schadensgutachten sind nach Maßgabe der „Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit“ nicht nur das Sachverständigen-Honorar selbst, sondern auch angemessene Nebenkosten zu erstatten.
Bei einem Schadensgutachten sind nach Maßgabe der „Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit“ nicht nur das Sachverständigen-Honorar selbst, sondern auch angemessene Nebenkosten zu erstatten. So hat das Amtsgericht (AG) Lampertheim (Urteil vom 9.12.2015, AZ: 3 C 583/15) entschieden.
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um restliche Gutachterkosten in Höhe von 98,20 Euro aus abgetretenem Recht. In der vorgelegten Gutachtenrechnung wurden – neben dem Grundhonorar – Schreibkosten für 14 Seiten zu je 1,80 Euro, 10 Lichtbilder zu je 2 Euro, Fahrtkosten für 40 Kilometer zu je 0,70 Euro, Fehlerspeicherauslese nebst Diagnose 100 Euro sowie Auslagen/Nebenkosten pauschal von 15 Euro in Rechnung gestellt. Der Klage wurde – mit Ausnahme der Schreibkosten – stattgegeben.
Zu den Urteilsgründen
Das AG Lampertheim führt in seiner Urteilsbegründung aus, dass für die Frage der „Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit“ eines Schadengutachtens auf die Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen sei. Demnach komme es darauf an, ob ein wirtschaftlich vernünftig denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte.
Das Gericht stellt zugleich klar, dass der Geschädigte bei der Beauftragung eines Sachverständigen keine Marktforschung betreiben müsse, um nach dem günstigsten Anbieter zu suchen oder das geltend gemachte Honorar zu hinterfragen bzw. zu kürzen.
Im vorliegenden Fall wurden nach Einschätzung des Gerichts keine überhöhten Kosten berechnet. Lediglich die Position der Schreibkosten wurde als nicht erstattungsfähig bewertet. Hier zieht das Gericht eine ungewöhnliche Parallele zu den Kosten eines Gerichtsurteils. Schreibkosten könnten hier nicht gesondert berechnet werden, da diese bereits im Rahmen der Gerichtsgebühren enthalten seien.
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