»autoFACHMANN«: Leichter ausbilden
Jeder Auszubildende ist dazu verpflichtet, ein Berichtsheft zu führen. Das offizielle Ausbildungsjournal »autoFACHMANN« stellt dafür Vorlagen zur Verfügung – im Heft und ab August auch in einer Onlinevariante.

In der betrieblichen Ausbildung von angehenden Kfz-Mechatronikern führt an einem ordentlichen Berichtswesen kein Weg vorbei – schon aus dem einfachen Grund, weil es vorgeschrieben ist. Das Berufsbildungsgesetz und die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker sind da unmissverständlich. In Letzterer heißt es in Paragraf 5, Absatz 3 wörtlich: „Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen.“
Darüber hinaus sollte man das Berichtsheft nicht nur als lästige Pflicht oder gar als Schikane sehen. Es dokumentiert nämlich, was der Auszubildende getan und gelernt hat. Es hält den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung im Betrieb, den überbetrieblichen Ausbildungsstätten sowie in der Berufsschule fest. Der von Azubi und Ausbilder unterschriebene Ausbildungsnachweis dient als Beleg, dass beide Seiten ihre aus dem Ausbildungsvertrag resultierenden Pflichten erfüllt haben.
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