Stopp des Umweltbonus ZDK mobilisiert Autohändler

Von Nick Luhmann 3 min Lesedauer

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Die Autohändler wehren sich gegen das plötzliche Aus des Umweltbonus. Bereits mehrere Hundert Briefe verschickten Kfz-Unternehmer an ihre Bundestagsabgeordneten. Inzwischen ergab eine Blitzumfrage des ZDK, dass vom plötzlichen Aus rund 60.000 Autos betroffen sind.

Ende der staatlichen Förderung für E-Autos: Autohändler fordern von der Politik für betroffene Autokunden Übergangsregelungen. (Bild:  Mauritz – VCG)
Ende der staatlichen Förderung für E-Autos: Autohändler fordern von der Politik für betroffene Autokunden Übergangsregelungen.
(Bild: Mauritz – VCG)

Nach dem abrupten Stopp des Umweltbonus hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) seine 36.500 Autohändler und Kfz-Betriebe aktiviert. „Über die Landes- und Fabrikatsverbände haben wir ihnen ein Musterschreiben bereitgestellt, das sie an die Bundestagsabgeordneten und insbesondere diejenigen der Ampel-Parteien ihrer Wahlkreise schicken sollen“, so ZDK-Präsident Arne Joswig.

In dem Brief wird darauf hingewiesen, dass Verlässlichkeit und Berechenbarkeit bei einer solch weitreichenden Entscheidung wie dem Kauf eines E-Fahrzeugs, der für die Kundinnen und Kunden eine große Investition darstelle, unverzichtbar sei. Deswegen werden die Abgeordneten in dem Schreiben gebeten, sich für eine Kulanzregelung bis mindestens zum Jahresende 2023 oder sogar bis Ende Januar 2024 einzusetzen.

„Einige Bundestagsabgeordnete haben sich ja schon in unserem Sinne geäußert“, so Arne Joswig. Der Bundestag als Gesetzgeber habe die Möglichkeit, die Regierungsentscheidung zum abrupten Stopp des Umweltbonus noch einmal infrage zu stellen und die Bereitstellung von Finanzmitteln für eine Kulanzregelung zu beschließen. Diese Chance gelte es zu nutzen. Schon mehr als 200 Händler hatten gleich am ersten Tag ihre Briefe abgeschickt, so der Verband.

Es geht um 60.000 Neuwagen

Inzwischen kann der ZDK auch die vom plötzlichen Aus des Umweltbonus betroffenen Autos beziffern. Laut einer aktuellen Umfrage vom 18. und 19. Dezember unter dem markengebundenen Fabrikatshandel durchgeführt hatte.

Hochgerechnet ergeben die Zahlen, dass in diesem Jahr rund 30.000 E-Fahrzeuge verkauft sind und bis zum Jahresende zur Auslieferung anstehen, für die es nun keine Förderung mehr geben würde. Für weitere rund 30.000 E-Fahrzeuge sind ebenfalls schon Kaufverträge abgeschlossen, eine Zulassung ist aber erst im Jahr 2024 zu erwarten.

„Wir sehen ja ganz aktuell, dass fast alle Hersteller und Importeure in die Bresche springen und den Kundinnen und Kunden jetzt auch den staatlichen Anteil des Umweltbonus zumindest für Zulassungen bis zum 31. Dezember 2023 gewähren wollen“, sagt ZDK-Präsident Arne Joswig.

„Dafür sind wir sehr dankbar. Es kann aber nicht sein, dass wir – sprich Hersteller und Handel – durch den Überfall-Förderstopp der Regierung unter Druck gesetzt werden und uns im Sinne der Kundinnen und Kunden gezwungen sehen, es zu korrigieren. Das Vertrauen in eine nachvollziehbare und rationale Politik der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität ist massiv beschädigt worden. So kann man weder mit der Industrie noch dem Mittelstand umgehen. Wir brauchen eine klare und berechenbare Förderpolitik, um das Vertrauen der Kundinnen und Kunden wiederzugewinnen. Dafür muss uns die Politik gangbare und verlässliche Wege aufzeigen, um zumindest noch in die Nähe des postulierten Ziels von 15 Millionen E-Fahrzeugen bis 2030 zu gelangen, " betont Joswig.

Was Händler ihren Kunden jetzt sagen können

Die ZDK-Rechtsabteilung hat auf Anfrage von »kfz-betrieb« Argumente zusammengestellt, die Verkäufer helfen sollen, mit rücktrittswilligen Käufern umzugehen. Über allem steht natürlich ein verständnisvoller Umgang mit dem (berechtigten) Frust der Autokäufer, so der Verband.

  • Nach dem Stopp des Umweltbonus existiert für Kunden kein gesondertes Recht, vom Autokauf zurückzutreten. Grund dafür ist, dass der Kunde den Umweltbonus nicht vom Händler erhält, sondern bei der BAFA beantragen musste. Ausnahme: Der Verkäufer hat gegenüber dem Kunden erklärt, dass dieser die Umweltprämie “garantiert” erhalten wird und dies für den Kunden entscheidend war, den Kaufvertrag abzuschließen.
  • Im Übrigen kann der Kunde den Kaufvertrag auch nicht erfolgreich wegen eines Irrtums über den Erhalt des Umweltbonus anfechten. Ein solcher Irrtum ist juristisch gesehen unbeachtlich.
  • Sofern ein neues E-Fahrzeug via eines Fernabsatzgeschäfts (z. B. über das Internet) gekauft oder finanziert wurde, besteht für Verbraucher nach Abschluss des Kaufvertrages ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Dies gilt nicht für Unternehmer, welche ein E-Fahrzeug zu gewerblichen Zwecken gekauft haben.
  • Nimmt der Kunde das bestellte Fahrzeug später nicht ab, steht dem Verkäufer nach den vom VDA, VDIK sowie ZDK unverbindlich empfohlenen Neuwagen-Verkaufsbedingungen ein pauschaler Schadensersatzanspruch in einer Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises zu.

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