Gewährleistungsrecht Autohändler schützen sich vor drohenden Rechtsstreitigkeiten

Von Silvia Lulei

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Das seit Anfang 2022 geltende Gewährleistungsrecht kann zum teuren Fallstrick werden. Wegen der Beweislastumkehr muss ein Autohändler bis zu zwölf Monate nach dem Kauf nachweisen, dass ein Mangel beim Kauf nicht vorhanden war. Gegen drohende Rechtsstreitigkeiten kann sich der Handel absichern.

Alter Mangel oder neuer Schaden? Bei Streitfragen zur Gewährleistung kann eine entsprechende Versicherung dem Händler viel Ärger abnehmen.(Bild:  ÖAMTC)
Alter Mangel oder neuer Schaden? Bei Streitfragen zur Gewährleistung kann eine entsprechende Versicherung dem Händler viel Ärger abnehmen.
(Bild: ÖAMTC)

Die lange Beweislastumkehr bei einem Gebrauchtwagenverkauf kann für Händler teuer werden. Mussten sie bis Ende 2021 nach einem Kauf sechs Monate lang die Verantwortung für Schäden übernehmen, hat sich zum Jahresstart die Dauer der sogenannten Beweislastumkehr verdoppelt. Bis zu einem Jahr ab Kaufdatum muss der Händler nun nachweisen können, dass zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe ein Mangel noch nicht vorhanden war.

Markus Müller von der Intec AG rät dem Handel, sich gegen Gewährleistungsansprüche rechtzeitig abzusichern.(Bild:  Intec)
Markus Müller von der Intec AG rät dem Handel, sich gegen Gewährleistungsansprüche rechtzeitig abzusichern.
(Bild: Intec)

Jetzt, kurz vor dem Ablauf der ersten Gewährleistungsfristen, rechnet Markus Müller, Vorstandsvorsitzender der Intec AG, mit einem deutlichen Anstieg der Gewährleistungsansprüche. Nach seinen Informationen haben in den vergangenen Monaten immer mehr Autokäufer die Händler mit zum Teil hohen Forderungen konfrontiert. Jedoch scheinen einige Autohändler damit nicht zu rechnen. „Sonst würden sie sich dagegen absichern“, wundert sich Müller. Sein Unternehmen hat eine Garantieversicherung in Kombination mit einer Gewährleistungsversicherung entwickelt.

Eine Intec-Befragung unter 2.000 Autohändlern zeigt, dass die meisten deutsche Fahrzeughändler eine Garantieversicherung für dringend notwendig halten (78 %). Die Frage, ob man generell als Händler eine Garantieversicherung braucht, bejahen sogar 98 Prozent. Eine Garantieversicherung soll unter anderem verhindern, dass sich ein Kunde bei jedem auftretenden Problem in den zwölf Monaten nach Kauf an den Händler wendet. Auch zusätzliche Schutzprogramme können helfen, Diskussion über eventuelle Gewährleistungsfragen im Keim zu ersticken. Die Intec prüft beispielsweise im Rahmen der Safety-Car-Gewährleistungsversicherung, welche Art von Schaden vorliegt, und gleicht versicherte Schäden aus.

Ein weiterer positiver Effekt: Die Gewährleistungsversicherung schützt vor Rechtsstreitigkeiten zwischen Autohändlern und Kunden. Sie deckt im Streitfall Anwalts- und Gerichtskosten ab. Das sorgt aber nicht dafür, dass es mehr gerichtliche Auseinandersetzungen gibt. Im Gegenteil: „Wir beobachten, dass die Safety-Car-Gewährleistungsversicherung immer öfter verhindert, dass sich Händler und Kunden vor Gericht streiten“, sagt Markus Müller.

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