Die automobile Welt dreht sich schneller und mit steigendem Tempo werden mitunter die Themen brisanter. So lässt sich das Fazit des Deutschen Autorechtstags ziehen. Im Mittelpunkt der 13. Tagung stand auf dem Petersberg in Königswinter wieder ein bunter Mix spannender und branchenrelevanter Rechtsthemen.
(Bild: Deutscher Autorechtstag)
Wie ist zukünftig der Kauf eines Autos zu bewerten? Wird nach Hard- und- Software entschieden? Und wem gehören die vom Fahrzeug generierten Daten? Auch die neuen Geschäftsmodelle waren Thema. Wird das Autohaus überflüssig? Und wohin führt die Elektromobilität: Ist sie nur als eine von der Politik gewollte Brückentechnologie zu bewerten?
Dies und andere Fragen standen im Mittelpunkt des zweitägigen Deutschen Autorechtstages, der gemeinsam vom ZDK, ADAC und des BVfK (Bundesverband freier Kfz-Händler) veranstaltet wurde. Unter der Leitung von Ansgar Staudinger, Kurt Reinking und dem Vorsitzenden Richter am BGH a.D. Wolfgang Ball erhielten die Teilnehmer eine spannende Übersicht der spektakulären Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben der jüngeren Vergangenheit.
Unter anderem setzte sich Staudinger mit der Entscheidung des OLG München zum „Widerrufsjoker“ auseinander und erklärte, weshalb ihn die „Probefahrt“-Entscheidung des BGH kaum überraschte. Es erscheine wenig überzeugend, erklärte Staudinger, den Probefahrer als bloßen Besitzdiener des Autohauses einzustufen. Der sei vielmehr als Besitzmittler anzusehen, dem das Autohaus freiwillig den Besitz an dem Fahrzeug überlassen habe.
Wandelnde Vertriebs- und Servicepraktiken
Schwerpunkt des Praxisseminars waren sich im Zuge der Digitalisierung wandelnde Vertriebs- und Servicepraktiken. Paul Schrader von der Universität Bielefeld wies insbesondere auf die rechtlichen Probleme der digitalen Vertriebswege beim Kauf und Betrieb von neuen und gebrauchten Autos hin.
Das Team des Deutschen Autorechtstags (von links oben) mit den Referenten Markus Gülpen, Thomas Almeroth, Vors. Richter am BGH a.D. Wolfgang Ball, Ulrich Kahlenborn, Ulrike Dronkovic, Usama Sabbagh, Michael Jaensch, Götz Knoop, Kurt Reinking, Ansgar Staudinger, Vors. Ri. am OLG Düsseldorf a.D., Christoph Eggert, Matthias Giebler und Ansgar Klein.
(Bild: Deutscher Autorechtstag)
Weitere Themen waren die unterschiedlichen Kfz-Vertriebssysteme und die Möglichkeiten des Direktvertriebs, der für viele Kfz-Hersteller zunehmend attraktiver zu werden scheint. Noch sind die Auswirkungen nicht vollkommen absehbar, aber Rechtsanwalt Tim Vogels wies darauf hin, dass „der Direktvertrieb eines Herstellers innerhalb eines selektiven Vertriebssystems ohne angemessenen finanziellen Ausgleich für die Vertragshändler rechtswidrig“ sei.
Vogels und andere Referenten, die sich mit der technischen Entwicklung befassten, beschrieben, wie Hard- und Software im zunehmend digitalen Automobil „auseinanderfallen“, und forderten eine Beteiligung des Handels an den Aftersales-Software-Einnahmen.
In der Podiumsdiskussion erörterten die Referenten, mit welchen Vertriebsentwicklungen der Handel rechnen müsse und wie es nach der im Jahr 2022 auslaufenden GVO weitergeht. Harry Sanne, Generalsekretär EAIVT (European Association of Independent Vehicle Traders), und Ansgar Klein, geschäftsführender Vorstand BVfK, positionierten sich deutlich und kritisierten den Druck der Hersteller, der im Wege des Agenturgeschäfts sowie der Aftersales-Praktiken auf die Händler ausgeübt werden könne. Das werde auch durch das geänderte Käuferverhalten gefördert, so Klein. Große Bildschirme seien für den Käufer oftmals wichtiger als ein perfektes Fahrwerk.
An der neuen GVO mitwirken
Vogels forderte, man müsse bereits jetzt an der Entwicklung der neuen GVO mitwirken, „denn wenn der Kuchen erst einmal verteilt sei, werde es schwierig, an die Krumen zu gelangen“. Sanne betonte, dass die EU-Kommission einem gestaltenden Dialog offen gegenüberstehe, der aufgegriffen werden müsse.
Mit Spannung verfolgten die Teilnehmer wieder den Überblick über aktuelle Rechtsprechungen des Bundesgerichtshofes, den Thomas Offenloch, Richter beim VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs darbot. Den Schwerpunkt legte Offenloch diesmal auf die Entscheidungen des Senats zum Abgasskandal. Außerdem bot er einen Überblick über spannende Entscheidungen zum Verkehrsunfallrecht.
Weitere Themen des Deutschen Autorechtstags waren unter anderem Entscheidungen des BGH zum Kaufrecht. In einer sich anschließenden Diskussionsrunde widmeten sich Usama Sabbagh, Thomas Almeroth, Michael Jaensch, Christoph Eggert, Wolfgang Ball und Ansgar Klein der Frage, ob das Gewährleistungsrecht im Laufe der Zeit möglicherweise zu „käuferfreundlich“ ausgedehnt worden sei
Grenzen beim Schadensersatz
Mit der Dieselkrise setzte sich Wolfgang Ball stellvertretend für den ADAC-Juristen Alexander Sievers auseinander und wies auf den Trend der unteren Gerichtsinstanzen hin, getäuschten Dieselkäufern zu Schadensersatz zu verhelfen.
Dass Entschädigungssummen auch bei Einzelklagen allerdings nicht in den Himmel wachsen, zeige die neue Rechtsprechung des BGH. Welche Hersteller sind betroffen? Was können die Kunden verlangen? Gibt es Schadensersatz? Und wie steht es mit der Verjährung? Ball ging diesen Fragen nach und ließ auch andere Hersteller wie Daimler, Opel, Mitsubishi, Fiat und BMW nicht außen vor, die sich bezüglich der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zu verantworten haben.
Stand: 08.12.2025
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Neues zur fiktiven Abrechnung
Insbesondere Verkehrsrechtler kamen bei dem mittlerweile zum festen Bestandteil des Autorechtstags gehörenden Seminar von Marcus Gülpen wieder auf ihre Kosten. Neben der Thematik um mögliche Ersatzansprüche befasste sich Gülpen wiederum mit der fiktiven Schadensabrechnung.
Die Teilnehmer des 13. Deutschen Autorechtstages lobten den Mix und Aktualität des Forums, den viele nicht nur zur Vertiefung rechtswissenschaftlicher Themen nutzten, sondern auch als Fortbildung.
Der 14. Deutsche Autorechtstag findet vom 29. bis 30. März 2021 wieder auf dem Petersberg statt.