Deutscher Autorechtstag Handel mit gebrauchten Stromern fordert Gesetzgeber heraus

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Auf dem Petersberg ging es einmal mehr um die Bedeutung aktueller Rechtsprechungen für das Kfz-Gewerbe. Bei der 18. Auflage der Fortbildungsveranstaltung widmeten sich Autorechtler unter anderem der Pkw-EnVKV und dem Handel mit gebrauchten E-Autos.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag mit Referenten: (v. l.)  Vors. Richter am BGH a.D. Wolfgang Ball, Richter am BGH Dr. Karsten Schmidt, RA Marcus Gülpen, RA Dr. Kurt Reinking, RAin Ulrike Dronkovic, Thomas Kümmerle, RA Stephan Handschug, Prof. Dr. Ansgar Staudinger, RA Alexander Sievers, Ass. Jur. Matthias Giebler, BVfK-Vorstand Ansgar Klein. (Bild:  ATR)
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag mit Referenten: (v. l.) Vors. Richter am BGH a.D. Wolfgang Ball, Richter am BGH Dr. Karsten Schmidt, RA Marcus Gülpen, RA Dr. Kurt Reinking, RAin Ulrike Dronkovic, Thomas Kümmerle, RA Stephan Handschug, Prof. Dr. Ansgar Staudinger, RA Alexander Sievers, Ass. Jur. Matthias Giebler, BVfK-Vorstand Ansgar Klein.
(Bild: ATR)

Erstmals fand der Deutsche Autorechtstag als Hybridveranstaltung statt. Das Angebot kam gut an. Dennoch war die Präsenzveranstaltung am 17. und 18. März auf dem historischen Petersberg sehr gut besucht.

Auf dem Programm der 18. Ausgabe des Deutschen Autorechtstags standen an beiden Tagen 15 Fachvorträge renommierter Experten zu den jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung im Bereich des Autorechts. Die Resonanz und der Austausch der Teilnehmer zeigten einmal mehr, dass die Meinung der Rechtsexperten sich nicht mit denen der Gesetzgeber decken.

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Besonderen Zuspruch fand wieder die Vorstellung aktueller Urteile von Richtern des Bundesgerichtshofs (BGH) zu aktuellen Autothemen. Im vergangenen Jahr standen noch die Urteile zum sogenannten „Werkstattrisiko“ im Fokus. Dieses Mal ging es um die Folgen dieser Rechtsprechung für andere Schadenspositionen. Bei den Entscheidungen des VIII. Zivilsenats zum Autokauf sowie -leasing wurde unter anderem das Verhältnis einer Beschaffenheitsvereinbarung zu einem Gewährleistungsausschluss beleuchtet und der Komplex des Widerrufs von Leasingverträgen behandelt.

Cannabis im Straßenverkehr

Welche Folgen hat die Legalisierung des Konsums von Cannabis für die Rechtsprechung? Darüber sprach Ulrike Dronkovic, Rechtsanwältin aus Köln. Sie informierte über die Wirkung der Droge im Vergleich zum Alkoholkonsum. Lassen sich die beiden Rauschmittel und ihre Wirkung auf das Steuern eines Fahrzeugs miteinander vergleichen? Die Rechtslage ist nicht eindeutig, wie sie zeigte.

Ebenfalls thematisiert wurden Regressforderungen von Rechtsschutzversicherern gegen Anwaltskanzleien, die im Dieselskandal in Masseverfahren Klagen gegen VW betreuen bzw. betreut haben.

Zudem wurde die wettbewerbsrechtliche Fallrechtspraxis in der Automobilbranche in den Blick genommen. Hier ging es um die Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Pkw-EnVKV. Dieses Thema stand im Mittelpunkt der Podiumsdiskussion am ersten Veranstaltungstag.

Rechtssicherer Handel mit gebrauchten E-Autos.

Im Schlussreferat ging es um den Handel mit gebrauchten Elektrofahrzeugen. Die Nachfrage wird bislang oft durch Unsicherheiten hinsichtlich der Batterieleistung beeinträchtigt. Die Referenten betonten, dass rechtssichere Vertragsgestaltungen und Garantielösungen große Chancen für dieses Segment bieten. Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) arbeitet derzeit an einem speziellen Projekt, um den Gebrauchtwagenhandel in diesem Bereich zu optimieren.

Der Deutsche Autorechtstag steht unter der Leitung von Prof. Dr. Ansgar Staudinger und wird gemeinsam von BVfK, ZDK und ADAC veranstaltet.

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