EU-Recht Autoreparatur mit KI-Tools nur nach Mitarbeiterschulung

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Wenn Autohäuser Tools mit Künstlicher Intelligenz in ihren Betrieben einsetzen, sollten sie ihre Mitarbeiter darin schulen. Die seit Anfang Februar geltende neue EU-KI-Verordnung macht das zwar nicht zu Vorschrift – beruft sich aber auf die Sorgfaltspflicht der Unternehmen.

Die Möglichkeiten der KI-Anwendungen in der Autowerkstatt wächst. Betriebe sollten jedoch ihre Mitarbeiter darin qualifiziert schulen, rät der ZDK und verweist auf die neue KI-Verordnung der EU. (Bild:  KI-generiert)
Die Möglichkeiten der KI-Anwendungen in der Autowerkstatt wächst. Betriebe sollten jedoch ihre Mitarbeiter darin qualifiziert schulen, rät der ZDK und verweist auf die neue KI-Verordnung der EU.
(Bild: KI-generiert)

Um die Anwendungen von Künstlicher Intelligenz zu regulieren, hat die Europäische Union das neue KI-Gesetz auf den Weg gebracht. Seit dem 2. Februar 2025 ist die Verordnung in Kraft. Sie betrifft zumindest indirekt auch Kfz-Betriebe. Darauf weist die ZDK-Rechtsabteilung die Betriebe hin.

Konkret geht es um Artikel 4 der KI-Verordnung, laut der Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen sollen, dass die Anwender – in dem Fall die Mitarbeiter – entsprechend geschult und in der Lage sind, die KI-Anwendung sachkundig einzusetzen und mögliche Fehler zu erkennen.