Qualitätsstandard für Oldtimergutachten Avanti Dilettanti

Von Dipl.-Ing. (FH) Kfz-Technik Peter Diehl 2 min Lesedauer

Innerhalb der Richtlinienreihe VDI-MT 5900 beschäftigt sich Blatt 2.1 mit Sachverständigen für klassische Fahrzeuge. Das Ziel des Richtlinienausschusses ist es, erstmals einheitliche und belastbare Qualitätsmaßstäbe für deren Arbeit zu schaffen, wichtig vor allem für Fahrzeugbesitzer und Versicherungen. Das Erscheinen von Blatt 2.1 wird für Anfang 2027 erwartet.

Mitunter scheitert das Erstellen eines nicht zu beanstandenden Oldtimergutachtens bereits an der korrekten Identifizierung des Fahrzeugs. Im Bild ein 1938er BMW 328, gebaut im Werk Eisenach, der 1949 von Vignale in Turin eine neue Karosserie erhielt. Restaurator: Mario Schrank, Firma Oldtimermanufaktur in Fischbach (thüringische Rhön).(Bild:  Peter Diehl)
Mitunter scheitert das Erstellen eines nicht zu beanstandenden Oldtimergutachtens bereits an der korrekten Identifizierung des Fahrzeugs. Im Bild ein 1938er BMW 328, gebaut im Werk Eisenach, der 1949 von Vignale in Turin eine neue Karosserie erhielt. Restaurator: Mario Schrank, Firma Oldtimermanufaktur in Fischbach (thüringische Rhön).
(Bild: Peter Diehl)

Über welche fachlichen Kompetenzen müssen Kfz-Sachverständige verfügen? Die Antwort auf diese Frage gibt die Richtlinienreihe VDI-MT 5900 „Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr“ des Verbands Deutscher Ingenieure (VDI), die quasi ein Berufsbild für Sachverständige darstellt.

Die modular aufgebaute Richtlinienreihe umfasst inzwischen acht Blätter – von grundlegenden Qualifikationsanforderungen bis hin zu Spezialthemen wie Crashversuchen in der Unfallrekonstruktion. Beim 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde Blatt 2 im Januar 2025 bereits als – Zitat – „geeignete Grundlage für Ausbildung, Qualifizierung und Gesetzgebung“ bewertet.

Erste Überlegungen zu einem Berufsbild für Kfz-Sachverständige gab es bereits in den 1970er-Jahren. Im vergangenen Jahrzehnt gab insbesondere der Münchner Arbeitskreis für Straßenfahrzeuge (MAS) Impulse für eine Definition von Qualifikationsanforderungen. Konkrete Vorarbeit für die Richtlinienreihe, nicht zuletzt für Blatt 2.1, leistete das MAS-Präsidiumsmitglied Dipl.-Ing. (FH) Frank Oesterle.

Blatt 2.1 „Klassische Fahrzeuge“ erweitert die Richtlinienreihe hinsichtlich historischer Fahrzeuge und moderner Liebhaberstücke – deshalb die zusammenfassende Bezeichnung „klassische Fahrzeuge“. Als Vorsitzende des Richtlinienausschusses fungiert die international renommierte Restauratorin Dr. Gundula Tutt, als ihr Stellvertreter Frank Oesterle.

Der weitere Richtlinienausschuss vereint Fachleute aus unterschiedlichen Bereichen der Oldtimerszene. Dazu gehören Sachverständige, Fachautoren, Historiker, Kuratoren, Juristen und Versicherungsexperten. Auch relevante Organisationen und Verbände wirken mit, darunter:

  • Classic Data als Marktbeobachter
  • die Initiative Kulturgut Mobilität (IKM) als Dachverband von Oldtimerclubs
  • die Zertifizierungsstellen IQ-Zert und ZAK-Zert
  • Sachverständigenorganisationen wie MAS und BVSK
  • Prüforganisationen wie TÜV Rheinland/FSP und GTÜ
  • der VDA für die Automobilhersteller und Importeure
  • der ZDK für die Kfz-Branche

Kenntnisse und Fähigkeiten spezialisierter Sachverständiger

Blatt 2.1 der Richtlinienreihe beschreibt im Detail, über welche Kenntnisse und Fähigkeiten spezialisierte Sachverständige zu verfügen haben. Dazu zählen unter anderem:

  • sichere Feststellung der Fahrzeugidentität
  • Bewertung von Dokumenten und historischen Quellen
  • Marktkenntnisse und fundierte Wertermittlung
  • technisches Wissen zu historischen Materialien, Fertigungs- und Reparaturmethoden verschiedener Epochen
  • Bewertung von Zustand, Schäden und Originalität
  • Festlegung fachgerechter Reparatur-, Restaurierungs- und Konservierungsmethoden
  • Kenntnisse des Zulassungsrechts
  • gerichtsfeste Erstellung von Gutachten
  • einheitliche Fachterminologie
  • Grundsätze der Berufsethik

Ein zentraler Punkt der gesamten Richtlinienreihe ist die Trennung zwischen Qualifizierung und Weiterbildung auf der einen sowie Prüfung und Zertifizierung auf der anderen Seite. Die Zertifizierung obliegt ausschließlich unabhängigen und von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Stellen. Die DAkkS prüft und überwacht im gesetzlichen Auftrag die fachliche Kompetenz von Laboratorien sowie Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen nach anerkannten Normen. In Deutschland ist sie die einzige Institution mit diesem gesetzlichen Mandat.

Das Erscheinen von Blatt 2.1 der Richtlinienreihe VDI-MT 5900 wird für Anfang 2027 erwartet. Damit schafft der VDI erstmals einen strukturierten Qualitätsrahmen für Wert- und Schadengutachten zu klassischen Fahrzeugen und stärkt damit Transparenz und Vertrauen in einem wachsenden Marktsegment.

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