Batterieverkauf kann teuer werden

Redakteur: Andreas Grimm

Zum 1. Dezember tritt ein neues Batteriegesetz in Kraft. Die Folge sind erhöhte Entsorgungs- und Aufklärungspflichten für die Kfz-Betriebe. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Am 1. Dezember tritt ein neuey Batteriegesetz in Kraft. Für Kfz-Betriebe können Verstöße, ob wissentlich oder unwissentlich, gegen die erneuerten Entsorgungsrichtlinien teuer werden. Nach Angaben von Dekra drohen den Unternehmen Bußgelder bis 50.000 Euro.

Das neue Gesetz setzt die Europäische Richtlinie 2006/66 um und regelt die abfallwirtschaftliche Verantwortung – Inverkehrbringen, Rücknahme und Entsorgung - für Stromspeicher, also Batterien und Akkumulatoren, heißt es in einer Mitteilung des Dienstleisters. Eine entscheidende Neuerung seien dabei die weitreichende Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten.

Dem neuen Gesetz zufolge müssen sich alle Unternehmen, die Stromspeicher erstmals in Verkehr bringen, registrieren und die ausgebrachte Menge anzeigen. Betroffen sind Hersteller und Importeure von Stromspeichern sowie alle Unternehmen, die Produkte aus dem Ausland beziehen, in denen Batterien oder Akkus enthalten sind. Weitere Verschärfungen betreffen die Vorschriften für Schadstoffe wie Quecksilber und Cadmium.

Das neue Gesetz regelt zudem, dass die Unternehmen, die Baterien und Akkus in Umlauf bringen, die Käufer zudem deutlicher als zuvor über die Rückgabemöglichkeiten informieren müssen. Ergänzend zu den Verkaufsvorschriften nennt das Gesetzt erstmals Rücknahmequoten, die die Unternehmen über flächendeckende Systeme erreichen müssen, heißt es in der Dekra-Mitteilung.

Weitere Auskünfte und Schulungstermine bei Dagmar Schweizer, Dekra Industrial GmbH, Tel.: 0711/78 61-22 60, E-Mail: dagmar.schweizer@dekra.com

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