Verband Bedroht die Altautoverordnung Oldtimer?

Von Steffen Dominsky 2 min Lesedauer

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Eine neue EU-Verordnung zum Thema Altauto könnte Auswirkungen auf die Oldtimerei haben. Der Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e. V., kurz Deuvet, sagt, weshalb Youngtimer besonders betroffen wären.

Auch alte Autos haben einen Wert. Selbst dann, wenn sie beispielsweise nur als „Teileträger“ dienen.(Bild:  kb)
Auch alte Autos haben einen Wert. Selbst dann, wenn sie beispielsweise nur als „Teileträger“ dienen.
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Der Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e. V., kurz Deuvet, sieht durch neue Gesetze aus Brüssel eine Reihe von Problemen auf die historische Mobilität zukommen. Diese könnten sich auf deutsche Bestimmungen direkt auswirken, so der Verband. Zwar enthalten die aktuellen Entwürfe der neuen EU-Altautoverordnung einige Ausnahmeregelungen für historische Fahrzeuge. Dennoch würden mit den aktuellen Arbeitsständen große Risiken für Erhalt und Betrieb klassischer Fahrzeuge entstehen. Besonders betroffen sind Youngtimer nach dem Auslaufen der Ersatzteilebevorratung durch den Fahrzeughersteller. Längerfristig dürften sich allerdings wegen der Vorgaben zum Umgang mit sogenannten Schlachtfahrzeugen und zur Langzeitlagerung von „Projektautos“ sowie den strengen Regelungen für die Ersatzteilgewinnung Versorgungsprobleme bei allen klassischen Fahrzeugen zeigen, befürchtet der Deuvet.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Ziele der neuen EU-Altautoverordnung, die eine höhere Recyclingquote sowie eine Eindämmung des missbräuchlichen Handels und der unkontrollierten Verwertung von Fahrzeugen am Lebensdauerende anstrebt. Auch wenn die aktuellen Entwurfsstände bereits einige Ausnahmeregelungen für klassische Fahrzeuge enthalten, bleiben aus unserer Sicht dennoch diverse unklare Punkte, die durchaus die historische Mobilität nachhaltig und empfindlich beeinträchtigen würden“, erklärt Peter Schneider, Präsident des Deuvet. Im Wesentlichen seien dies:

  • Regelungen zur Ersatzteilgewinnung und -lagerung bei Privatpersonen und im Gewerbe
  • Zusammenarbeit zwischen Entsorgungsfachbetrieben, Ersatzteilhandel und Privatpersonen hinsichtlich Teileprüfung und Garantie/Gewährleistung
  • Umgang mit Fahrzeugen in Langzeit-Einlagerung, die für einen späteren Wiederaufbau vorgesehen sind
  • keine ausreichende Berücksichtigung der historischen Mobilität bei End-of-Life-Kriterien
  • deutlich erschwerte Ersatzteilversorgung für Youngtimer, bei denen die Herstellerbevorratung nach circa 15 Jahren ausgelaufen ist
  • Verbot der Weiterverwendung zahlreicher elektronischer und mechanischer Bauteile, für die anderweitig kein Ersatz erhältlich ist

Der Oldtimerverband beabsichtigt, sich auch weiterhin eng mit den zuständigen Gremien in Berlin und Brüssel abzustimmen, um zu verhindern, dass durch die verschärften Regelungen beim Umgang mit verbrauchten Fahrzeugen erhebliche Einschränkungen beim Betrieb und Erhalt klassischer Fahrzeuge entstehen. Er hat daher auf Basis der letzten Entwurfvorlage der Verordnung konkrete Vorschläge zur Entschärfung der Risiken für Old- und Youngtimer an das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) geschickt. Die Anfrage zu einem Gesprächstermin zwecks Dialog über die Problematik hat das Ministerium abgelehnt. Wegen der Brisanz des Themas werde man sich aber weiterhin auf Landes-, Bundes- und Europaebene für die Berücksichtigung der Old- und Youngtimer-Bedürfnisse einsetzen, so der Deuvet.

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