Arbeitsrecht
Bei befristeten Arbeitsverträgen steckt der Teufel im Detail
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Elternzeitvertretung, langzeitkranke Mitarbeiter, Saisonkräfte – es gibt viele Einsatzbereiche für befristete Arbeitsverhältnisse. Doch so schön es für Arbeitgeber ist, den Personalbedarf flexibel zu gestalten, so schwierig kann es werden, wenn man nicht auf die Details achtet. So vermeiden Unternehmen Fehler.
Wie so oft steckt der Teufel im Detail. Das gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse. Franz Orth, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Schultze & Braun, rät Unternehmen, die rechtlichen Besonderheiten im Blick zu haben. So können sie Fehler vermeiden und das Risiko für sich selbst als Arbeitgeber, aber auch für die Arbeitnehmer minimieren.
Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse
Welche Unterschiede gibt es überhaupt zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen? In beiden Fällen handelt es sich um ganz normale Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten, insbesondere Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Elternzeit etc. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass der befristete Arbeitsvertrag zu einem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt automatisch endet, der unbefristete dagegen nicht.
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