Beleuchtung: Lichtblicke im Kfz-Betrieb
Gutes Licht an den Arbeitsplätzen ist ein Muss. Es schützt die Gesundheit der Menschen. In den Werkstätten und Büroräumen muss ausreichend Tageslicht vorhanden sein – doch ohne künstliches Licht geht es nicht.

Die Lichtsituation am Arbeitsplatz beeinflusst die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Das Arbeitsschutzgesetz liefert dazu eine Reihe von Normen, die die Unternehmen beachten müssen. Eine ausreichende Beleuchtung bietet laut Gesetzgeber das Tageslicht. Es hat den Vorteil, dass es von den Menschen als sehr angenehm empfunden wird. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 schreiben vor, dass der Tageslichtquotient am Arbeitsplatz größer als zwei Prozent und bei Gebäuden mit Dachoberlichtern größer als vier Prozent sein muss. Der Wert von zwei Prozent klingt zwar niedrig. Er ist es aber nicht, wenn man bedenkt, dass die Beleuchtungsstärke selbst bei einem bewölkten Himmel im Außenbereich mehrere Tausend Lux beträgt.
Ausreichend Tageslicht ist auch dann vorhanden, wenn in Arbeitsräumen ein Verhältnis von lichtdurchlässigen Fenster-, Tür-, Wand- und Oberlichtflächen zur Raumgrundfläche von mindestens eins zu zehn eingehalten wird. Wo immer es möglich ist, empfiehlt es sich, die Büro- und Werkstattarbeitsplätze in der Nähe von Fenstern einzurichten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass störende Blendungen und Reflexionen durch das Sonnenlicht vermieden werden. Lichtleitende Jalousien und Verglasungen mit integrierten Lamellenrastern begrenzen die lästigen Blendungen.
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