Bei verunfallten E-Autos kann ein Zwischenstopp auf einen Abschlepphof durch hohe Verwahrgebühren teuer werden. Ein konkreter Fall zeigt, wie rasch es eskaliert – und warum Vorsicht geboten ist.
Dieser nach einer Reh-Kollision verunfallte Ora 3 ist für Abschleppdienste ein lukrativer Fang.
(Bild: SP-X)
Nach einem Unfall zählt für Autofahrer vor allem eines: schnelle Hilfe. Die kommt für das Auto in der Regel in Form eines Abschleppdienstes. Bei Elektroautos kann der jedoch zur Kostenfalle werden. Wird ein verunfalltes E-Auto nicht direkt in eine Werkstatt gebracht, sondern zunächst auf dem Hof eines Abschleppunternehmens abgestellt, etwa weil an Wochenenden oder Feiertagen keine Werkstatt offen hat, drohen teure Verwahr- und Quarantänekosten.
Abschleppdienste verhängen häufig solche Sicherheits- oder Quarantänemaßnahmen, vordergründig, um mögliche Brandrisiken durch beschädigte Hochvoltbatterien ausschließen. In der Praxis bedeutet das oft: Das Fahrzeug wird abgesperrt mit großem Sicherheitsabstand zu anderen Autos abgestellt. Für diese Sonderverwahrung werden teilweise hohe Tagessätze berechnet.
Wie schnell das teuer werden kann, zeigt ein aktueller Fall aus Norddeutschland. Nach einem Wildunfall im Harz an einem Sonntag Ende Dezember wurde das beschädigte E-Auto abgeschleppt und auf dem Hof eines Abschleppdienstes rund 20 Kilometer entfernt vom Unfallort abgestellt. Das Fahrzeug wies sichtbare Karosserieschäden wie Risse in der Frontschürze und im Kotflügel sowie einen aus seiner Fassung gelösten Scheinwerfer auf. Strukturelle Schäden lagen nicht vor und der Airbag hatte ebenfalls nicht ausgelöst. Es gab zudem keine Anzeichen für eine thermische Gefährdung der Traktionsbatterie.
Elftägige Quarantäne mit hohen Gebühren
Am folgenden Montag hätte das verunfallte Fahrzeug für einen Kostenvoranschlag und einer möglicherweise anschließenden Reparatur zu einer nahegelegenen Werkstatt verbracht werden sollen. Der Abschlepphof gab allerdings vor, bis Anfang Januar Betriebsferien zu haben, weshalb der Wagen nicht an die Werkstatt übergeben werden könne. Erst elf Tage später sollte das Auto freigeben und weitertransportiert werden. Als die vom Kfz-Versicherer ursprünglich mit der Reparatur beauftragte Werkstatt den Wagen schließlich holen wollte, verlangte der Abschleppdienst vom Halter eine Verwahrgebühr von rund 1.300 Euro – per sofortiger Direktüberweisung. Jeder weitere Tag sollte mit mehr als 100 Euro berechnet werden. Begründung: eine Sicherheitsquarantäne mit großem Sperrbereich um das Fahrzeug.
Problematisch für Betroffene ist dabei die unklare Zuständigkeit. Abschleppdienste werden häufig über Schutzbriefe oder Versicherungen vermittelt. Stand- und Verwahrkosten sind dort jedoch nicht immer ausdrücklich abgedeckt. Versicherer und Automobilclubs sehen sich dann mitunter nicht als Auftraggeber für die Verwahrung, während der Abschleppdienst die Herausgabe des Fahrzeugs von einer Zahlung des Halters abhängig macht.
Wichtige Fragen nach einem Unfall stellen
Verbraucher sollten deshalb nach einem Unfall mit dem E-Auto besonders aufmerksam sein. Entscheidend ist, wohin das Fahrzeug gebracht wird und unter welchen Bedingungen. Wird ein Abschlepphof genannt, sollten Fahrer oder Begleitpersonen – soweit möglich – nachfragen:
Entstehen Stand- oder Verwahrkosten?
Wie hoch sind die Tagessätze?
Gibt es besondere Quarantäneregeln für Elektrofahrzeuge?
Wer übernimmt diese Kosten – Versicherung, Schutzbrief oder Halter?
Idealerweise wird das Fahrzeug direkt in eine Werkstatt oder zu einem vom Versicherer benannten Betrieb gebracht. Ist eine Zwischenlagerung unvermeidbar, sollten die Konditionen klar benannt und dokumentiert werden. Denn steht das Auto erst einmal auf dem Hof eines Abschleppdienstes, geraten Betroffene schnell in eine Situation, in der sie kaum noch Einfluss auf Dauer und Kosten der Verwahrung haben.
Der Fall zeigt: Elektroautos bringen nach Unfällen nicht nur technische Besonderheiten mit sich, sondern auch neue finanzielle Risiken. Transparenz beim Abschleppen ist deshalb entscheidend, damit aus der erhofften Hilfe keine teure Falle wird. Auch sollte es verbindliche Regelungen hinsichtlich der Vorgaben für die Quarantäne geben. In Anbetracht der nur leichten Schäden hätte sich, so auch die Empfehlung vieler E-Auto-Hersteller, eine Quarantäne nach spätestens 24 Stunden erübrigt.
Hoffnung auf mehr Klarheit macht unterdessen ein neuer Leitfaden des Verbands der Automobilindustrie (VDA). Darin formuliert der Branchenverband gemeinsam mit den Verbänden des automobilen Aftermarkets sowie dem ADAC, Abschlepp- und Bergungsunternehmen sowie Feuerwehrschulen konkrete Handlungsempfehlungen für den Umgang mit verunfallten E-Fahrzeugen. Ziel ist es, Unsicherheiten bei Rettung, Bergung und Verwahrung zu reduzieren und überzogene Quarantänemaßnahmen zu vermeiden. Der VDA kritisiert, dass E-Autos bislang teils selbst bei Bagatellschäden aus Vorsicht tagelang isoliert abgestellt oder Batterien unnötig ausgebaut würden – mit hohen Folgekosten. Der Leitfaden soll für mehr Professionalität und Verhältnismäßigkeit sorgen und damit auch finanzielle Risiken für Halter und Versicherer begrenzen.
Stand: 08.12.2025
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