253848,244707 BFH: Umsatzsteuer auf Garantiezusage
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil entschieden, dass auf Garantiezusagen beim Autokauf Umsatzsteuern erhoben werden müssen. Damit hat das Gericht seine bisherige Rechtssprechung geändert.
Künftig dürften Zusatzgarantien beim Autokauf teurer werden. Denn auf solche Garantiezusagen müssen Umsatzsteuern gezahlt werden. Zu dieser Entscheidung kam der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil Mitte Februar (XI R 49/07). Mit seiner Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtssprechung geändert.
In dem nun veröffentlichten Fall hatte der Kläger, der einen Kfz-Betrieb mit Handel und Werkstatt betrieb, gegen zusätzliches Entgelt den Abschluss von Garantievereinbarungen angeboten. Diese umfassten die Funktionsfähigkeit bestimmter Bauteile des Kfz für die vereinbarte Laufzeit. Die Garantie hatte er bei einer Versicherung rückversichert.
Im Garantiefall hatte der Käufer nun die Wahl, ob er das Auto beim Händler (Garantiegeber) kostenlos reparieren ließ oder ob er die Reparatur bei einer anderen Werkstatt auf Kosten der Versicherung ausführen ließ. Das Finanzamt wollte auf den Preis der Garantie Mehrwertsteuer erheben. Dagegen wehrte sich der Händler und bekam in erster Instanz Recht.
Dieses Urteil wurde aufgehoben, der Bundesfinanzhof entschied nun gegen ihn. Entscheidend ist ein Urteil der Europäische Gerichtshofes (EuGH): 2007 hatte der EuGH entschieden, der Begriff „Übernahme von Verbindlichkeiten“ in der entsprechenden Bestimmung der Mehrwertsteuerrichtlinie (6. EG-Richtlinie) umfasse nur Geldverbindlichkeiten. Da darunter nicht die Verpflichtung zur Durchführung einer Reparatur im Falle des Schadenseintritts fällt, musste der BFH seine frühere Rechtsprechung nun ändern.
(ID:342390)