Abgas-Affäre

BGH stärkt Diesel-Klägern in Verjährungsfragen den Rücken

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Volkswagen teilte mit, man gehe davon aus, dass die Klage erneut abgewiesen werde. „Grundsätzlich sind die Hürden hoch, um erfolgreich zu behaupten, man habe den so genannten Dieselskandal nicht wahrgenommen.“

Der Fall ist zusätzlich kompliziert, weil der Kläger sich auch vorübergehend der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen gegen den Hersteller angeschlossen hatte. Dadurch wird die Verjährung gehemmt. Später meldete sich der Mann wieder ab und klagte selbst.

Spezialisierte Zeitschinder

In der Verhandlung Mitte Juli hatte der Hersteller-Anwalt von einem „Massenphänomen“ gesprochen: Die auf Diesel-Fälle spezialisierten Kanzleien hätten so Zeit geschunden, um der von ihnen befeuerten Klageflut Herr zu werden. Laut BGH ist das aber kein Rechtsmissbrauch, sondern „einfacher Rechtsgebrauch“, wie Seiters sagte. Der Gesetzgeber habe diese Möglichkeit eröffnet.

Die obersten Zivilrichter stellten außerdem klar, dass schon der Start einer Musterfeststellungsklage durch einen dazu berechtigten Verband verhindert, dass Ansprüche möglicher Betroffener verjähren. Hier waren die Verbraucherzentralen noch 2018 aktiv geworden. Beim Kläger war unklar, wann er sich zum Klageregister angemeldet hatte. 2019 wäre laut BGH aber auch ausreichend gewesen.

Das Musterverfahren hatte mit einem Vergleich geendet, von dem gut 245.000 Diesel-Besitzer profitierten. Sie bekamen zwischen 1.350 und 6.257 Euro. Derzeit bereiten die Verbraucherzentralen auch eine Musterklage gegen Daimler vor wegen angeblicher unzulässiger Abschalteinrichtungen in knapp 50.000 Autos zweier Baureihen.

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