BGH-Urteil Bei Werbung Rechtsform des Autohauses angeben

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Wenn Kfz-Unternehmen in Zeitungen oder auf Portalen werben, dann müssen sie auch ihre Rechtsform angeben. Darauf weist der ZDK seine Mitglieder hin.

Auf eine zehn Jahre altes BGH-Urteil, das aber für die Kfz-Betriebe weiterhin relevant ist, weist der ZDK hin: Bei Werbungen muss immer die Rechtsform des Betriebs angegeben werden.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Auf eine zehn Jahre altes BGH-Urteil, das aber für die Kfz-Betriebe weiterhin relevant ist, weist der ZDK hin: Bei Werbungen muss immer die Rechtsform des Betriebs angegeben werden.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Wenn Autohäuser Anzeigen aufgeben oder Werbungen schalten, dann müssen sie auch die Rechtsform ihres Unternehmens angeben. Darauf weist die Rechtsabteilung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) seine Mitglieder hin und bezieht sich auf ein BGH-Urteil.

Zwar stamme die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs dazu aus dem Jahr 2013 (Az. IZR 180/12). Sie sei aber immer noch gültig. Trotzdem gebe es immer wieder Fälle, in denen Autohäuser dies nicht berücksichtigten und in ihren Werbungen ihre Rechtsform nicht oder nicht korrekt angeben würden.

In der Werbung müsse bei der Angabe zur Identität des Unternehmens, Name und Anschrift, jedoch zwingend auch die Rechtsform des Betriebs benannt sein. Besonders sorgfältig sollten Autohausgruppen sein, wenn sie mit mehreren rechtlich selbstständigen Filialen eine gemeinsame Werbung gestalten. In einem solchen Fall müssten jede einzelne Filiale und deren Rechtsform korrekt benannt sein.

Dies gelte für alle Print- und Onlinewerbungen – auch für Fahrzeugdatenbanken von Autohausgruppen – und sei immer dann erforderlich, wenn Waren, Dienstleistungen unter Angabe von Merkmalen und Preis beworben werden, so die Rechtsabteilung des ZDK.

(ID:49234042)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung