BGH-Urteile zum Ersatzteilmarkt erwartet

Autor / Redakteur: Christoph Baeuchle / Christoph Baeuchle

Auf dem Ersatzteilmarkt fahren die Hersteller satte Gewinne ein. Doch mit der Zulassung der Beschwerde eines Markenrechtlers könnte der Bundesgerichtshof den Weg für eine Marktöffnung bereiten.

Volkswagen wollte den Vertrieb einer VW-Radkappe einschränken. Nun beraten die BGH-Richter darüber.
Volkswagen wollte den Vertrieb einer VW-Radkappe einschränken. Nun beraten die BGH-Richter darüber.
(Foto: Volkswagen)

Der Markt für Ersatzteile könnte bald geöffnet werden. Laut einem Bericht von „Spiegel-Online“ urteilt der Bundesgerichtshof in den nächsten Wochen über die Nichtzulassungsbeschwerde des Düsseldorfer Marken-Anwalts Paul Lange. Lassen die Richter die Beschwerde zu, müssen die Hersteller um ihre Gewinne auf dem milliardenschweren Ersatzteilmarkt bangen.

Dem Bericht zufolge vertritt Lange einen kleinen Händler von Autoersatzteilen. Bereits vor Jahren hatte Volkswagen dem Händler untersagt, Radkappen mit dem Original-VW-Schriftzug an Endkunden zu verkaufen. Aus Sicht der VW-Juristen verstößt dies gegen das Markenrecht. Das sahen die Richter in zwei Verfahren ähnlich.

Bei einer Zulassung der Beschwerde Langes müssen die Verfahren neu aufgerollt werden. Der Ausgang ist offen. Laut „Spiegel-Online“ nimmt Volkswagen die Sache „ernst“ und hat beim BGH Einspruch hinterlegt.

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