BGH will Klarheit über Nacherfüllungsort
Das höchste deutsche Zivilgericht will Klarheit über den Erfüllungsort der Nacherfüllung schaffen. Dies kündigte BGH-Richter Hugo Ball auf dem 4. Deutschen Autorechtstag an.
Der Bundesgerichtshof will in Kürze Klarheit über den Erfüllungsort der Nacherfüllung schaffen. Am 13. April werde der BGH ein Urteil über einen Streit bezüglich der Nachfüllung an einem Klappanhänger fällen, kündigte Wolfgang Ball an. Der Vorsitzende Richter am VIII. Senat des Bundesgerichtshofs sprach beim 4. Deutschen Autorechtstag auf dem Petersberg bei Bonn über die aktuelle Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zum Kaufrecht.
Ball warnte vor der Verallgemeinerung eines älteren Urteils bezüglich des Erfüllungsorts der Nacherfüllung im Werkvertragsrecht (X ZR 97/05). Demnach gilt: Fehlen anderweitige Absprachen der Parteien, ist im Zweifel die Nachbesserung dort zu erbringen, wo das nachzubessernde Werk sich vertragsgemäß befindet.
Dem Urteil liegt ein Streit zugrunde, bei dem es um die Nacherfüllung an einem Schiff ging. Dabei lag das Schiff, konstruiert von einer deutschen Werft, mittlerweile in einem norwegischen Hafen. Ball wies darauf hin, dass sich die Begründung auf ältere Rechtssprechung stütze, deren gesetzliche Grundlage nicht mehr vorhanden sei.
Begriff „Vorführwagen“ ist altersunabhängig
Zudem ging der Bundesrichter auf den Begriff „Vorführwagen“ ein. Diese sage nicht über das Fahrzeugalter aus, betonte Ball: „Auch ein drei Jahre alter Vorführwagen ist ein Vorführwagen.“ Eine geringe Laufleistung sei auch nicht unbedingt ein Hinweis, dass ein Fahrzeug nicht älter als x Monate ist.
Neben dem Bundesrichter sprachen weitere namhafte Referenten. So erläuterten Prof. Helmut Köhler von der Universität München und ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert die Brennpunkte des Wettbewerbsrechts im Autohandel, Prof. Ansgar Staudinger von der Universität Bielefeld sprach über Zivilrechtsfrage bei grenzüberschreitendem Kauf und Verkauf sowie der Vermittlung von Fahrzeugen und Kfz-Sachverständiger Harald Brockmann, Präsident des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) zeigte die Bedeutung eines Unfallautos im Schadens- und Kaufrecht auf. Den Deutschen Autorechtstag haben der ZDK, der ADAC und der Bundesverband Freier Kfz-Händler (BVfK) bereits zum vierten Mal veranstaltet.
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