Brexit bedroht Gültigkeit britischer Typgenehmigungen

Von sp-x

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Durch den EU-Austritt Großbritanniens geraten viele Fahrer britischer oder in Großbritannien typenehmigter Modelle in eine rechtliche Grauzone. Die Zulassung ihrer Fahrzeuge könnte mit dem Brexit verloren gehen.

(Bild:  Mini)
(Bild: Mini)

Wegen des Brexits droht Fahrzeugen mit britischer Typgenehmigung die Stilllegung. Denn die in Großbritannien ausgestellten Pkw-Typgenehmigungen könnten durch den EU-Austritt des Landes ungültig werden, wie der Fahrzeugherstellerverband ACEA warnt. Kommt es zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nicht zu einem Abkommen, dürften die betroffenen Fahrzeuge hierzulande nach dem 30. März 2019 im Extremfall nicht mehr verkauft noch genutzt werden.

Über britische Typgenehmigungen verfügen in der Regel Modelle britischer Hersteller oder in Großbritannien produzierte Autos. Prinzipiell kann jedoch jeder Fahrzeughersteller eine beliebige nationale Behörde für die Zulassung seiner Autos in der EU wählen. Das Zertifikat gilt dann automatisch in der gesamten EU, die Autos dürfen daher in allen Staaten genutzt und verkauft werden.

Durch den Brexit wird Großbritannien jedoch zu einem Drittland. Die britischen Typgenehmigungen verlieren dann ihre europaweite Wirkung. Das bedeutet, dass ein Hersteller ab diesem Zeitpunkt keine Kraftfahrzeuge und Bauteile mit einem Konformitätszertifikat in den Verkehr bringen kann, welche sich auf eine Typgenehmigung beziehen, die von der britischen Genehmigungsbehörde erteilt wurde, schreibt der Verband der TÜVs (VdTÜV) in einer Stellungnahme. Die ACEA geht sogar noch einen Schritt weiter und befürchtet Einschränkungen der legalen Nutzbarkeit von britisch zertifizierten Autos auf europäischen Straßen.

Das Problem ist der EU bekannt; die Kommission hat angekündigt, die Transformation der britischen Zertifikate in EU27-Zertifikate prüfen zu wollen. Einen konkreten Lösungsansatz gibt es nach Einschätzung von ACEA und VdTÜV noch nicht. Um mit einer bestehenden UK-Typgenehmigung weiterarbeiten zu können, müsste die entsprechende Genehmigung von einer anderen EU-Behörde im ‚Ist-Zustand‘ lückenlos übernommen werden, so die Experten. Nur so wären auch spätere Überarbeitungen und Ergänzungen möglich.

Darüber hinaus soll eine Lösung gefunden werden, wie das Typgenehmigungsverfahren zwischen Großbritannien und der EU künftig ablaufen soll – ob britische Zertifikate europaweit anerkannt werden können oder ob Modelle britischer Hersteller künftig ein zusätzliches Zertifizierungsverfahren in einem EU-Staat absolvieren müssen. Für Hersteller aus der Rest-EU gilt entsprechendes mit umgekehrten Vorzeichen. Die Kosten für ein Typgenehmigungs-Verfahren belaufen sich pro Modell laut ACEA auf rund 450.000 bis 600.000 Euro, der Zeitaufwand beträgt sechs bis zwölf Monate.

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