Doppelprüfung der AU-Geräte
Bundeskabinett beschließt Aufhebung der Eichpflicht
Anbieter zum Thema
Das Bundeskabinett hat die vom Kfz-Gewerbe lange geforderte Aufhebung der Eichpflicht der AU-Geräte beschlossen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bezifferte die durch die Doppelprüfung verursachten Zusatzkosten auf rund 8,5 Millionen Euro.
Erst mussten die Messgeräte geeicht werden, anschließend auch noch kalibriert. Seit gut sechs Jahren kämpfte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) gegen die Doppelprüfung der AU-Messgeräte und forderte die Abschaffung. Dieser Forderung ist die Politik nun gefolgt. Zukünftig müssen die Geräte nur noch kalibriert werden.
Zum Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2019 mussten Kfz-Betriebe und Überwachungsorganisationen entsprechend der Mess- und Eichordnung (MessEV) ihre Messgeräte einmal jährlich eichen und zusätzlich kalibrieren lassen. Von dieser vorgeschriebenen Doppelprüfung waren rund 35.000 anerkannte AU-Werkstätten betroffen, die nach ZDK-Angaben zwischen 65.000 bis 70.000 Messgeräte wiederkehrend eichen und kalibrieren lassen mussten. Hinzu kamen rund 30.000 Geräte von Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen, die ebenfalls von den gesetzlichen Vorgaben betroffen sind.
-
4 Wochen kostenlos testen
-
Danach 17,90 € / Monat
-
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen