Partikelzählung Bundesregierung plant Übergangsregelung

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Auf der Sitzung des ZDK-Ausschusses Werkstätten und Technik gaben Geschäftsführer Werner Steber und seine Mitarbeiter einen Einblick in den aktuellen Stand der neuen Abgasuntersuchung und der AÜK. Fazit: Noch längst nicht alle Probleme sind ausgeräumt.

Partikelzähler (Symbolbild): Eigentlich soll die Messung der Partikelanzahl innerhalb der AU am 1. Januar 2023 starten.(Bild:  AVL Ditest)
Partikelzähler (Symbolbild): Eigentlich soll die Messung der Partikelanzahl innerhalb der AU am 1. Januar 2023 starten.
(Bild: AVL Ditest)

Die Einführung der Partikelzählung in die Abgasuntersuchung bleibt eine „Neverending Story“. So prägnant fasste Hans-Walter Kaumanns, Referent in der Abteilung Werkstätten und Technik beim ZDK, auf der Sitzung des Ausschusses Werkstätten und Technik am 2. Juni in Bonn seine Erfahrungen mit der neuen Abgas-Messtechnik zusammen. Diese Zählung soll zum 1. Januar 2023 bei der Abgasuntersuchung für Diesel der Abgasnorm Euro 6 verbindlich werden – doch die Zweifel an der Haltbarkeit des Termins wachsen.

Nach wie vor sei kein einziges Partikelmessgerät von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bauartzugelassen, berichtete Kaumanns. Gleichfalls fehle es weiterhin an einem zugelassenen Kalibrierungsverfahren für die Geräte im Feld. Und drittens: Die für die Kalibrierung nötigen Prüfmittel („Prüfkoffer“) gibt es ebenfalls noch nicht.