Bundesweite Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände

Redakteur: Christoph Baeuchle

Künftig werden Kfz-Halter, die ein Fahrzeug zulassen, bundesweit auf Steuerrückstände überprüft. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

Künftig werden Kfz-Halter, die ein Fahrzeug zulassen, bundesweit auf Steuerrückstände überprüft. Dies geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hervor. Bislang erfolgt die Überprüfung der Steuerrückstände lediglich im jeweiligen Bundesland.

Die bisher bei den Ländern gesammelten Daten zur Kraftfahrzeugsteuer sollen zusammengeführt werden, damit eine bundesweite ”Kraftfahrzeugsteuerrückständeprüfung“ geschaffen werden kann. Die Landesfinanzbehörden verwalten die Kraftfahrzeugsteuer im Wege der Organleihe für den Bund noch bis Mitte 2014.

Außerdem regelt der Gesetzentwurf, dass die befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw mit der Abgasstufe Euro 6 in Höhe von höchstens 150 Euro pro Fahrzeug erst ab Januar 2011 gelten soll. Die Steuerbefreiung soll bis zum 31. Dezember 2013 gelten.

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