BVSK sieht schwere Mängel im AZT-Merkblatt
Der Sachverständigen-Verband BVSK geht mit dem Merkblatt zur Beilackierung des Allianz Zentrum für Technik hart ins Gericht. Es tendiere dazu, Schadenersatzansprüche klein zu rechnen.
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Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) weist in einer Presseerklärung darauf hin, dass die technische Mitteilung 13/2014 des Allianz Zentrums für Technik (AZT) den aktuellen Sachstand in der Beilackierungsdiskussion völlig unzureichend wiedergibt (»kfz-betrieb« berichtete).
Nach Auffassung des BVSK-Geschäftsführers, Rechtsanwalt Elmar Fuchs, verkennt die Stellungnahme des AZT schadenersatzrechtliche Grundsätze. Bei Anwendung dieser Stellungnahme in der Praxis sei davon auszugehen, dass Anspruchsstellern bei fiktiver Abrechnung erhebliche Schadenersatzbeträge vorsätzlich vorenthalten würden.
Zutreffend weise auch das AZT darauf hin, dass in Anbetracht von 40.000 auf dem Markt befindlicher Farbtöne die Notwendigkeit der Beilackierung gewonnen hat. Nach Erhebungen des technischen Ausschusses des BVSK (ATR) und des IFL ist davon auszugehen, dass in 90 Prozent der Fälle eine Beilackierung unumgänglich ist. Somit sei die Beilackierung heute also der Regelfall in der Unfallschadeninstandsetzung.
„Der Kfz-Sachverständige hat bei der Schadenfeststellung zwingend zu entscheiden, ob die Beilackierung geboten ist oder nicht. Entsprechend der Beilackierungsrichtlinie des BVSK hat der Sachverständige in seinem Gutachten hierauf positiv oder negativ einzugehen. Es handelt sich eindeutig um eine technische Fragestellung, die von einem qualifizierten Sachverständigen zu beantworten ist“, erklärt Fuchs.
Abwertung des Sachverständigen
Um diese Frage sachgerecht beantworten zu können, muss der Kfz-Sachverständige nicht Lackiermeister sein, genauso wenig wie der Sachverständige als Meister in einem Reparaturbetrieb tätig sein muss, um den Umfang der Karosserieinstandsetzung bewerten zu können.
Ganz offensichtlich wolle die Allianz über ihre Tochter AZT einerseits den Kfz-Sachverständigen abwerten. Andererseits scheue sie sich nicht, mit dieser technischen Mitteilung Beihilfe dazu zu leisten, dass bei fiktiver Abrechnung die objektiv erforderlichen Beilackierungskosten nicht erstattet werden, so Fuchs.
Die aktuelle technische Mitteilung des AZT sei auch deshalb bedauerlich, weil das Thema Beilackierung derzeit in vielen Fachgremien ergebnisoffen diskutiert werde. Das Allianz Zentrum für Technik werde somit offenbar zum verlängerten Arm derer, denen es nur um die Minimierung von Schadenersatzpositionen gehe.
„Wer gutachterliche Feststellungen in einem technischen Gutachten zur Lackierung als‚Kaffeesatzleserei‘ bezeichnet, diskreditiert sich selbst“, sagt Fuchs. Der BVSK werde weiter über seine Sachverständigen objektiv Fragen der Beilackierung klären.
Weiterführende Informationen:
Download des AZT-Merkblattes
Download des Merkblatts der Interessengemeinschaft Fahrzeuglackierung im ZKF
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