Charta von Turin: Die Oldtimer-Bibel
127 Jahre nachdem Karl Benz das Automobil erfunden hatte, präsentiert der Oldtimer-Weltverband FIVA die Charta von Turin. Das Regelwerk definiert den angemessenen Umgang mit historischem Automobilgut.
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Die automobile Oldtimerszene hat neuerdings eine Art Grundgesetz – ein Regelwerk, das als Maßstab für bestimmtes Handeln dienen soll. Exakt 127 Jahre nachdem Karl Benz seine Kraftdroschke zum Patent angemeldet hatte, wurde die „Charta von Turin“ am 29. Januar im Mercedes-Benz-Museum von den Delegierten der Generalversammlung der Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) präsentiert.
Das Grundsatzpapier soll die kulturhistorische Bedeutung des Automobils unterstreichen. Es plädiert für einen verantwortungsvollen Umgang mit historischen Fahrzeugen und möchte Leitlinie, Orientierungshilfe und Empfehlung hinsichtlich Nutzung, Unterhalt, Reparatur und Restaurierung sein. Die Charta ist laut FIVA ein weltweit anerkanntes Dokument, mit dem man auf die Anforderungen von internationalen politischen Organisationen wie dem Europaparlament oder der Unesco reagiert. Sie sieht sich in einer Linie mit der Charta von Barcelona (Schutz historischer Schiffe) und der Charta von Riga (Schutz historischer Eisenbahnen).
Mit der Charta von Turin möchte der Oldtimer-Weltverband das internationale Recht sichern, mit historischen Straßenfahrzeugen mobil zu sein. Zugleich versteht sich das Dokument als Handlungsanweisung. So soll es Ziel sein, möglichst viel Originalsubstanz zu bewahren, alle Arbeiten zu dokumentieren und die Fahrtüchtigkeit zu erhalten. Ein Katalog gibt Empfehlungen, die sich mit der Nutzung, dem Unterhalt, der Konservierung, der Restaurierung und der Reparatur im Betrieb stehender historischer Fahrzeuge beschäftigen.
Originalität ist Trumpf
Ziel der Charta ist es, die Fahrzeuggeschichte mit ihren materiellen und immateriellen Zeugnissen zu wahren sowie weiterzugeben. Es geht um möglichst viel Authentizität. Die FIVA unterscheidet drei verschiedene Prozesse für Betrieb und Wartung eines Fahrzeugs:
- Erhalten – hier geht es um die Pflege und den Schutz eines Fahrzeugs vor Beschädigung und vor dem Verfall des Originalzustands in seiner individuellen Qualität und seinem spezifischen Erinnerungswert. Es ist der oberste Grundsatz, dem Fahrzeug seine Geschichte zu lassen. Ein Aussehen „Besser als neu“ ist nicht erwünscht.
- Wiederherstellen – dies beinhaltet sämtliche Prozesse der Reparatur, der Restauration oder Rekonstruktion. Dies umfasst z. B. Maßnahmen zur Ergänzung von fehlenden Teilen oder Bereichen mit dem Ziel, den früheren Zustand des Objektes wieder herzustellen und die authentische Substanz so weit wie möglich zu schonen.
- Modifizieren – darunter fallen alle Arbeiten, die sich vor allem um die mehr oder weniger genaue Imitation eines fabrikneuen Erscheinungsbildes bemüht, ohne Rücksicht auf historische Substanzen zu nehmen. Ein solcher Nachbau laufe Gefahr seinen kulturhistorischen „Quellwert“ zu verlieren und entspreche daher nicht der in der Charta vertretenen Herangehensweise an ein historisches Fahrzeug, so die Verantwortlichen.
Die FIVA wurde im Jahr 1966 gegründet und hat heute mehr als 85 Mitgliedsorganisationen in 62 Ländern. Die Organisation versteht sich als Weltverband der Oldtimer-Clubs und repräsentiert insgesamt über 1,5 Millionen Klassiker-Enthusiasten. Den genauen Wortlaut der Charta finden Sie auf der FIVA-Webseite.
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