Christian Genzow wird Institutsleiter
Ein eigenes Institut für Europäisches Vertriebs- und Kartellrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Genzow an der Fachhochschule Köln soll die Gruppenfreistellungsverordnungen und deren Auswirkungen untersuchen.
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Die Rheinische Fachhochschule Köln hat das Institut für Europäisches Vertriebs- und Kartellrecht eingerichtet und den Branchenanwalt Prof. Dr. Christian Genzow zum Institutsdirektor ernannt. Das teilte die Hochschule am vergangenen Freitag mit.
Der Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Graf von Westphalen ist Dozent für Handels-, Gesellschafts- und Kartellrecht. Er betreut zudem den Schwerpunkt „Distribution“ an der Hochschule und ist Studiengangsleiter des Masterprogramms für Wirtschaftsjuristen.
GVO-Analyse
Das Institut für Europäisches Vertriebs- und Kartellrecht wird sich unter Genzows Leitung insbesondere mit allen Fragen auseinandersetzen, die die Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO) betreffe. Gemeinsam mit der Vereinigung der Europäischen Vertriebsanwälte EDL wird sich das Institut zudem mit den von den Abgeordneten des EU-Parlaments in der Resolution vom 4. Mai 2010 angeregten Ergänzungen und Erweiterungen der Handelsvertreterrichtlinie auf Vertragshändler befassen. Das Institut will Anregungen für eine einheitliche gesetzliche Regelung für den Vertragshandel einbringen. Denn für den gesamten Vertragshandel, der gut 70 Prozent aller Vertriebssysteme betrifft, gibt es bis heute in den europäischen Ländern – von zwei Ausnahmen abgesehen – keine gesetzliche Grundlage.
Zudem wird das Institut die in Europa bestehenden Vertriebssysteme und deren rechtlichen Einordnung analysieren.
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