Auswirkungen des Data Act Connected Cars bringen neue Pflichten für den Handel

Von Sven Köhnen, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Köln 2 min Lesedauer

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Seit 12.9.2025 gilt die EU-Datenverordnung, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für Datenzugang und -nutzung in Europa schaffen soll. Die Nutzer vernetzter Fahrzeuge haben jetzt mehr Kontrolle über die so generierten Daten – und Händler mehr Informationspflichten.

Der Data Act gibt Fahrern von vernetzten Fahrzeugen mehr Rechte an den Daten.(Bild: ©  kinwun - adobe.stock.com)
Der Data Act gibt Fahrern von vernetzten Fahrzeugen mehr Rechte an den Daten.
(Bild: © kinwun - adobe.stock.com)

Mit der EU-Datenverordnung (Data Act) (Verordnung (EU) 2023/2854) haben Fahrer vernetzter Fahrzeuge jetzt einen einklagbaren Anspruch auf einen direkten Datenzugang (nur auf nicht personenbezogene Daten; personenbezogene Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung!). Unter dem Begriff des „Access by Design“ versteht man, dass Hersteller verpflichtet sind, vernetzte Produkte und Dienste so zu konzipieren, dass Nutzer unmittelbaren Zugang zu den bei der Nutzung anfallenden Daten haben. Art. 3 Abs. 1 Data Act setzt daher voraus, dass die Produkt- und verbundenen Dienstdaten standardmäßig für den Nutzer einfach, sicher und unentgeltlich in einem umfassenden, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format direkt zugänglich sein müssen. Bei Connected Cars wäre das etwa eine Plattform oder App des Herstellers, die dem Fahrer alle erforderlichen Informationen bereitstellt. Für die Praxis bedeutet dies, dass der Nutzer sein Fahrzeug mit seinem persönlichen Kundenkonto beim Hersteller verknüpfen muss. Verkauft der Hersteller seine Fahrzeuge im Vertragshändlersystem, müssen die Händler hier mitwirken. Wichtig: Die berechtigten Interessen der Händler bei der Umsetzung müssen beachtet werden.

Unterschieden wird zwischen Produktdaten und verbundenen Dienstdaten. Produktdaten werden direkt durch die Nutzung eines vernetzten Produktes generiert (z.B. Reifendruck, gefahrene Kilometer, Batteriestand oder Wartungsdaten). Die Nutzung dieser Daten dient dazu, das Fahrverhalten zu optimieren oder Wartungstermine vorauszuplanen. Dabei können Daten, auf die früher nur Vertragswerkstätten Zugriff hatten, nun über den Nutzer auch an freie Werkstätten weitergegeben werden. Verbundene Dienstdaten entstehen bei der Nutzung digitaler Dienste (z.B. Navigation).