Daihatsu Deutschland: Das war's dann
Mit einer Feier verabschiedete sich der Importeur kurz vor dem offiziellen Ende des Fahrzeugvertriebs von seinen Partnern. Einen verantwortlichen Mitarbeiter werden die Händler nach der Übernahme des Servicegeschäfts durch Emil Frey wiedersehen.
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Daihatsu Deutschland ist Geschichte. Zum 31. Januar stellt die japanische Kleinwagenmarke ihre Vertriebstätigkeit in Deutschland ein. Aus diesem Anlass lud der Importeur am vergangenen Samstag Händler, Mitarbeiter und Geschäftspartner in die Firmenzentrale nach Tönisvorst zu einer Abschiedsfeier ein.
An der Veranstaltung nahmen auch Katsuhiko Okumura, Chairman von Daihatsu und Atsuhiko Tanimoto, Präsident der Daihatsu Deutschland GmbH teil, die die Gelegenheit nutzten, um sich von ihren langjährigen Partnern zu verabschieden. Außerdem zeichnete der Importeur die zehn erfolgreichsten Händler in der Geschichte von Daihatsu Deutschland aus. Als Andenken an die Geschichte und die Gesichter der Marke zieht zudem in Kürze ein Materia mit den Unterschriften aller deutschen Händler in ein Museum ein.

Auch für die Bearbeitung von Garantieanträgen ist nach Angaben des Daihatsu-Händlerverbands ab Februar Emil Frey verantwortlich. Der Großteil der offenen Fragen in Zusammenhang mit dem Ende des Fahrzeugvertriebs und dem Übergang des Servicegeschäfts sind nach Angaben des Verbandsvorsitzenden Udo Auchter inzwischen geklärt.
Probleme gab es nach Auskunft des Händlerverbands zuletzt noch bei der Rücknahme von Teilen. So schließt Daihatsu die Rücknahme von Zubehör aus. Mit Hinweis darauf sollen auch Teile der Grundausstattung nicht zurückgegeben werden können. „Was als Zubehör und was als Ersatzteil anzusehen ist, ist letztlich Definitionssache“, erläutert der Rechtsanwalt des Verbands Tim O. Vogels. Daihatsu habe sich jedoch im Vertrag verpflichtet, die Grundausstattung in jedem Fall zurückzunehmen. „Wenn ein Artikel Teil der Grundausstattung war, ist er als Ersatzteil anzusehen und kann in jedem Fall zurückgegeben werden“, sagt Vogels. Die Händler sollten darauf achten, dass Fristen zur Rückgabe von Vertragsware bestehen.
Über einen möglichen Ausgleichsanspruch besteht noch keine endgültige Klarheit. „Wenn Daihatsu Deutschland – wie angekündigt – keine Kundendaten verkauft, dann entsteht für das Unternehmen auch kein Vorteil. Somit besteht auch kein Ausgleichsanspruch der Händler gegenüber dem bisherigen Importeur“, erläutert Vogels. Das Gegenteil sei der Fall, wenn Daihatsu die Kundendaten beispielsweise an Emil Frey weitergebe.
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