Handlungsleitfaden für die Onlinezulassung
Das brauchen Händler für „i-Kfz“
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Die gesetzliche Grundlage für das lang ersehnte „i-Kfz“ tritt am 1. September in Kraft. Mit einem Handlungsleitfaden informiert der ZDK, wie die elektronische Fahrzeugzulassung funktioniert.
Das Fahrzeug im Autohaus online zulassen, den ausgedruckten Zulassungsbescheid hinter die Scheibe legen, das Kennzeichen anbringen und schon kann der Halter losfahren. Die lange vom Autohandel geforderte Onlinezulassung durch den Händler wird Realität: Das Gesetz, das die elektronische Fahrzeugzulassung im Autohaus ermöglicht, tritt am 1. September 2023 in Kraft.
Ob schon ab diesem Tag dann jedes Autohaus und jede Zulassungsstelle die Möglichkeiten des i-Kfz-Verfahrens nutzen kann, dürfte aber fraglich sein. Zu groß sind weiterhin die Probleme in vielen Zulassungsstellen. Auch die technischen Voraussetzungen sind längst nicht in allen Kommunen geschaffen.
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