Datenbank für den gläsernen Bürger
Das Finanzminsterium in Berlin plant den Aufbau einer zentralen Datenbank für alle Bundesbürger. Auf diese Datenbank sollen alle Behörden zugreifen und ihre Daten damit abgleichen können.
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Das Bundeszentralamt für Steuern sammelt derzeit von Einwohnermeldeämtern Informationen über die Bundesbürger für eine zentrale Datenbank von den Bürgern.
Jeder der derzeit 82 Millionen Bürger erhält ab 2008 eine so genannte „Taxpayer Identification Number“. Gespeichert werden persönliche Daten wie z. B. Name, Geburtstag, Titel, Geburtsort, Geschlecht, die aktuelle Adresse etc. Selbstständige und Freiberufler erhalten zusätzlich zur „Taxpayer Identification Number“ eine Wirtschafts-Identifikations-Nummer, die diese auf ihren Rechnungen angeben müssen. Eine Löschung der gespeicherten Daten ist erst 20 Jahre nach dem Todestag vorgesehen.
Mit der Einführung der Identifikationsnummern werden unterschiedliche Behörden vernetzt und können einen Datenaustausch durchführen. Die Politik begründet die Maßnahme damit, dass der Verwaltungsaufwand verringert werde.
So könnten beispielsweise behördliche Kontrollmaßnahmen im Bereich des Steuerrechts leichter durchgeführt werden. Außerdem müsse der Steuerpflichtige beim Umzug keine neue Steuernummer bekommen. Datenschützer sehen jedoch die Privatsphäre der Bürger verletzt, da durch die Vernetzung der Behörden vorliegende Informationen verschiedener Behörden zusammengeführt und verwendet werden können. Dadurch könnten die Behörden leichter nach nicht deklarierten Einkünften suchen.
Protest der Datenschützer
Ein Beispiel hierfür sind die Steuererklärungen von Rentnern. Leicht nachprüfbar wird künftig sein, ob ein Rentner alle Rentenbezüge (gesetzliche Rentenversicherung, Zusatzrenten von Betrieben, Renten aus Versorgungswerken und von Versicherern gezahlten Renten etc.) in seiner Steuererklärung angegeben hat.
Hier wird erkennbar, ob ein Steuerpflichtiger zu Recht möglicherweise keine Steuererklärung abgegeben hat oder nicht. In letzterem Fall erfolgt dann keine Einleitung eines Strafverfahrens, wenn der Steuerpflichtige sich auf Unkenntnis berufen kann. Auf jeden Fall wird jedoch als Nachzahlung die Steuerschuld ermittelt einschließlich einer sechsprozentigen Verzinsung.
Die Finanzämter werden sich stärker gegenseitig informieren. Dadurch können sie dann auch leicht überprüfen, ob im Ausland lebende Rentner ihre aus Deutschland empfangenen Renten sachgerecht in der Regel im Wohnsitzland versteuern.
Durch Kontenabfrage bei Banken können bisher nicht versteuerte Kapitaleinnahmen entdeckt werden. Soweit der Kontoinhaber diese nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend in der Steuererklärung angegeben hat, erfolgt eine Nachversteuerung einschließlich Zinsen sowie die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens.
Kontrolle des Fiskus wird lückenlos
Auch mittels steuerlicher Außenprüfungen können sich leichter als bisher nicht deklarierte steuerliche Einkünfte ausfindig machen lassen. Der steuerliche Außenprüfer kann bei Firmen mithilfe der „Tax Payer Indentification Number“ gezielt nach Zahlungen zu dieser Person suchen und somit können bisher nicht deklarierte Einnahmen erkennbar werden.
Weiterhin ist durch Datenabgleich nunmehr leichter festzustellen, ob Bafög, Wohngeld, Hartz IV tatsächlich zu zahlen ist, da leicht ein Abgleich mit den tatsächlichen Vermögensverhältnissen getätigt werden kann. Der gläserne Bürger wird „sichtbar“.
Zur Vermeidung von Betrugsfällen wird das umfangreiche Netz von Datenabfragen sehr dicht. Datenschützer machen zwar die Verletzung von Rechten der Bürger geltend; tatsächlich scheint die Zukunft des gläsernen Bürgers aber schon weit vorbereitet.
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